Betreff
Sozialraumorientierte verbindliche Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg - Örtliche Planung 2021 - 2024 gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Vorlage
0104/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Die gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen aufgestellte verbindliche örtliche Pflegebedarfsplanung 2021-2024 des Kreises Heinsberg wird beschlossen. 


Der Kreis Heinsberg führt eine verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Absatz 6 APG NRW durch. Der entsprechende Absatz regelt, dass die Planung Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen ist. Aus diesem Grund ist sie jährlich fortzuschreiben und nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen. Sie umfasst zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung und stellt auf Grundlage nachvollziehbarer Parameter dar, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Die Analyse und Bewertung folgt dabei dem Grundsatz der Sozialraumorientierung.

 

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und fehlender aktueller Daten der Pflegestatistik 2019 gestaltete sich die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum 2020-2023 als herausfordernd. Unter diesen Umständen wäre lediglich eine rechnerische Fortschreibung ohne Einbezug evidenzbasierter Kontextbedingungen möglich gewesen. Aus diesem Grund hat der Kreisausschuss in Vertretung für den Kreistag in seiner Sitzung am 22.12.2020 einstimmig beschlossen, die bestehende Pflegebedarfsplanung und die darin getroffenen Aussagen in ihrer Gültigkeit zu bestätigen und hat die Verwaltung beauftragt, eine aktualisierte Pflegebedarfsplanung unter Zugrundelegung aktueller statistischer Daten dem Kreistag bis zum 30.06.2021 vorzulegen.

 

Diesem Auftrag wurde seitens der Verwaltung mit der der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen als Anlage beigefügten Entwurfsfassung der Pflegeplanung nachgekommen. Die Planung berücksichtigt die rechtlichen und demografischen Entwicklungen, vor deren Hintergrund sie zu verstehen ist sowie die pandemiebedingten Besonderheiten seit März 2020. Sie beachtet die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und weist auf Basis sozialraumdifferenzierter Analysen der Versorgungslage zielgerichtete Bedarfe aus und gibt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Pflegesektors. Im Sinne der Beteiligung aller Akteure wurde der v. g. Entwurf in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 05. Mai 2021 vorgestellt und beraten.

 

Frau Funke, Sozialplanerin des Kreises Heinsberg, stellt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen die Pflegebedarfsplanung 2021-2024 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.