Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Übernahme der Trägeranteile für
die o. g. Projekte zu..
Die Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem KiBiz setzt sich aus einem Landesanteil, einem Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil zusammen.
Der Finanzierungsanteil des Trägers beträgt gem. § 36 Abs. 2 KiBiz bei
1) kirchlichen Trägern 10,3 %
2) anderen freien Trägern 7,8 %
3) Elterninitiativen 3,4 %
4) kommunalen Trägern 12,5 %
Der Kreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist auf eine funktionierende und kooperative Trägerlandschaft angewiesen. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte sind schwierig und den Trägern ist es regelmäßig nicht möglich, die Trägeranteile aus eigenen Mitteln aufzubringen. Die Übernahme einer Trägerschaft kann nur dann geleistet werden, wenn der Kreis den Trägeranteil übernimmt.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.12.2017 hat der Kreis Heinsberg erstmalig bei neuen Bauprojekten ab Inbetriebnahme die Trägeranteile an den Betriebskosten übernommen. Unter Bezugnahme auf diese grundlegende Entscheidung sollen in der Folgezeit weitere Bewilligungen für folgende Projekte erteilt werden:
Kita |
Gruppenan-zahl |
Bemerkungen |
|
Johanniter Unfall Hilfe |
Venloer Str. 126, Wegberg |
6 |
|
Clever Hof gUG |
Am Potz 6 , Wegberg |
3 |
|
FamilienWegBegleiter gUG |
Übach-Palenberg |
1 |
|
Pro multis gGmbH |
St. Nikolaus, Gangelt |
1-2 |
Erweiterung der 4. und eventuell 5. Gruppe |
Pro multis gGmbH |
Auenland, Übach-Palenberg Marienberg |
3 |
Erweiterung 4., 5. und 6. Gruppe |
Die Mittel werden entsprechend für das nächste Haushaltsjahr eingeplant.