Beschlussvorschlag:
Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt.
Der Kreis Heinsberg ist für die Landtagswahl im Mai 2022 in die Wahlreise Nr. 9 – Heinsberg I (Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht) und Nr. 10 – Heinsberg II (Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg) eingeteilt.
Für beide Wahlkreise kann nach § 10 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss bestellt werden, der gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind, besteht. Nach § 3 der Landeswahlordnung (LWahlO) soll für jeden Beisitzer ein Stellvertreter berufen werden.
Sofern für die Bildung des Ausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, sind bei der Wahl die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO) zu beachten. Hiernach stünde den Fraktionen folgende Anzahl von Beisitzern zu:
CDU: 3
Beisitzer
GRÜNE: 1
Beisitzer
SPD: 1 Beisitzer
FDP:
1 Beisitzer
Gemäß §§ 10 Abs. 3 LWahlG und 41 Abs. 5 KrO können neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu Beisitzern bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Kreistagsmitglieder nicht erreichen, sodass höchstens zwei sachkundige Bürger dem Kreiswahlausschuss angehören können.
Die Fraktionen haben folgende Personen vorgeschlagen:
Fraktion |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
Dahlmanns, Erwin Eßer, Herbert Dr. Kehren, Hanno |
Stelten, Anna Vergossen, Heinz-Theo Cassel, Thomas |
GRÜNE |
Quirmbach,
Guido |
Tillmanns,
Sofia |
SPD |
Spinrath,
Norbert |
Lüngen,
Ilse |
FDP |
Stolz,
David |
Speuser,
Karl-Heinz |