Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Maßnahmenliste zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Bereich Photovoltaik wird zugestimmt.
Der Kreistag gab in seiner Sitzung am
Fördermittel in Höhe von 211.582,00 €, die der Maßnahme „Errichtung Johanniter Kindertagesstätte Wassenberg-Orsbeck“ zugeordnet werden sollten, konnten nicht zweckentsprechend verwendet werden. Diese Fördermittel wurden durch die Bezirksregierung Köln zurückgefordert und stehen dem Kreis bis Ende des Jahres 2021 für weitere Fördermaßnahmen im Bereich KInvFG 1. Kapitel wieder zur Verfügung.
Es wird nun vorgeschlagen, diese frei gewordenen Fördermittel für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden des Kreises Heinsberg zu verwenden.
Im Rahmen des 1. Kapitels des KInvFG können u. a. energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Als energetische Sanierung ist die Durchführung von Maßnahmen mit dem Ziel der nachhaltigen Senkung des Energiebedarfes bzw. der Energiekosten zu verstehen. Hierzu zählt auch die Installation von PV-Anlagen zur Deckung des Eigenbedarfs.
Im Bauausschuss vom 16.03.2021 wurde nach Darlegung einer langfristigen Wirtschaftlichkeitsprognose beschlossen, dass die Verwaltung dazu beauftragt wird, die Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf kreiseigenen Gebäuden in Eigenregie zu schaffen.
Aufgrund der Voraussetzung, dass die Photovoltaikanlagen nach dem 1. Kapitel KInvFG im Jahr 2021 fertiggestellt werden müssen und der von den diesen Anlagen produzierte Strom in erheblichem Anteil zum Eigenverbrauch genutzt werden muss, kommen drei kreiseigene Gebäude für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen in Frage:
Gebäude |
kWp |
Prognostizierter Jahresertrag (in kWh) |
Eigenverbrauchs-quote |
Kreisleitstelle Erkelenz |
99 |
88.300 |
Ca. 76 % |
Bildungshaus Kreis Heinsberg |
17,46 |
16.210 |
Ca. 67 % |
VHS des Kreises Heinsberg |
12 |
10.525 |
Ca. 69 % |
Gebäude |
Gesamtes Investitionsvolumen |
Förderfähige Kosten der Maßnahme |
Bundesbeteiligung (max. 90 % der förderfähigen Kosten) |
168.000,00 € |
168.000,00 € |
151.200,00 € |
|
Bildungshaus Kreis Heinsberg |
30.200,00 € |
30.200,00 € |
27.180,00 € |
VHS des Kreises Heinsberg |
20.400,00 € |
20.400,00 € |
18.360,00 € |
Summe |
218.600,00 € |
218.600,00 € |
196.740,00 € |
Das voraussichtliche, gesamte Investitionsvolumen der Maßnahmen beträgt 218.600,00 € und umfasst Baukosten und Ingenieursleistungen. Der maximal nach dem 1. Kapitel KInvFG förderfähige Betrag ist demnach 196.740,00 € (90 % des Gesamtvolumens ist maximal förderbar).
Landrat Pusch berichtet in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt:
„Neben den drei
genannten Maßnahmen besteht laut Auskunft des beauftragten Planungsbüros die
Möglichkeit, auf dem Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg eine Photovoltaikanlage
bis Ende November 2021 zu errichten.
Nach aktueller
Planung hat diese Anlage einen prognostizierten Jahresertrag von ca. 88.000
Kilowattstunden (kWh) sowie eine Eigenverbrauchsquote von ca. 79 %.
Durch das
Hinzufügen dieser Maßnahme erhöht sich das Investitionsvolumen von 218.600 €
auf insgesamt 339.100 €. Der nach dem 1. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes förderfähige
Betrag steigt auf 211.582 €. Hiermit wäre der Maximalbetrag, der noch bis
November 2021 aus dem Förderprogramm abgerufen werden kann, erreicht.
Es wird
vorgeschlagen, die Änderung der Maßnahmenliste um die Errichtung einer
Photo-voltaikanlage auf dem Dach des Kreisgymnasiums Heinsberg zu erweitern.“
Sodann lässt er
über den Beschlussvorschlag abstimmen, dem der Kreisausschuss einstimmig bei
einer Enthaltung folgt.
Zur Historie der
Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen kreiseigener Gebäude ist festzuhalten,
dass zunächst der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel in
seiner Sitzung am 13.08.2020 unter dem TOP „Verwendung der Haushaltsmittel im
Bereich Energie sowie Klima- und Naturschutz“ ein Fremdbetreibermodell für
Photovoltaikanlagen empfohlen hatte, bei dem die NEW die Kosten für
Installation, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlagen übernimmt. Ein
Eigenbetriebsmodell war seinerzeit nicht möglich, da die Haushaltsmittel nicht
vorhanden waren.
In den anschließenden
Sitzungen des Kreisausschusses am 25.08.2020 und des Kreistages am 08.09.2020
wurde das Fremdbetreibermodell jedoch zunächst verworfen, da auch
Verpflichtungen für die künftigen Haushaltsjahre nicht eingegangen werden
konnten. Stattdessen wurde beschlossen, dem Bauausschuss als zuständigem
Fachausschuss für Bauten an kreiseigenen Liegenschaften die verschiedenen
Alternativen vorzustellen und dann eine Entscheidung über die Ausgestaltung der
Stromgewinnung und -versorgung zu treffen.
In der 1. Sitzung
des Bauausschusses der neuen Wahlperiode am 16.03.2021 wurde ein
Eigenbetriebsmodell als wirtschaftlichste Alternative vorgestellt. Der
Bauausschuss hat die Verwaltung daraufhin wie oben dargestellt beauftragt, die
Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen
Flächen in Eigenregie zu schaffen.
Da nun die konkrete
Umsetzung der PV-Anlagen auf vier Kreisgebäuden auf der Tagesordnung steht -
entgegen des abstrakten Beschlusses zur Einrichtung der PV-Anlagen in
Eigenregie im Fachausschuss - ist der Bauausschuss nicht in der Beratungsfolge
angegeben.
In der Sitzung des
Bauausschusses am 10.05.2021 wurde darüber hinaus noch einmal über das Thema
berichtet. Hierbei wurde mitgeteilt, dass die PV-Anlagen zwecks Förderfähigkeit
kleiner ausgelegt werden müssen als zunächst geplant.