Betreff
Betrauung der WestVerkehr GmbH (west) gemäß Freistellungsbeschluss der EU-Kommision (DAWI-Beschluss)
hier: Fahrradverleihsystem (FVS) im Kreis Heinsberg
Vorlage
0125/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1.            Die Betrauung der WestVerkehr GmbH gemäß des beigefügten Betrauungsbeschlusses vorbehaltlich einer positiven Auskunft durch das Finanzamt Geilenkirchen wird beschlossen.

 

2.            Der Vertreter der Kreiswerke Heinsberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der WestVerkehr GmbH wird vorbehaltlich einer positiven Auskunft durch das Finanzamt beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der WestVerkehr GmbH einen Weisungsbeschluss zur Umsetzung dieses Betrauungsaktes herbeizuführen. 

 

 


Der Kreis Heinsberg ist als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in seinem Gebiet. Gemeinsam mit dem Kreis Düren, der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen ist er Mitglied im Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV). Über den AVV ist der Kreis Heinsberg seinerseits im Zweckverbund Nahverkehr Rheinland (NVR) beteiligt.

 

Im Januar 2019 hat der NVR ein Konzept für ein flächendeckendes Mobilstationsnetz für sein gesamtes Verbandsgebiet vorgestellt, zu dem auch der Kreis Heinsberg gehört. Die geplanten Mobilstationen sollen den ÖPNV und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit weiteren Mobilitätsdiensten verknüpfen. Sie sollen mit verschiedenen Ausstattungskomponenten versehen werden, zu den u.a. auch die Einrichtung eines FVS gehört.

 

Durch den Betrieb eines FVS soll u. a. das Wohl der Einwohner des Kreises Heinsberg verbessert und der in der Bevölkerung bestehende Mobilitätsbedarf besser – im Sinne eines breiteren, nachhaltigeren und ökologischeren Angebots – gedeckt werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 einstimmig beschlossen, durch die west ein kreisweites FVS aufbauen zu lassen. Hierbei ist von Seiten des Kreises beabsichtigt, die west mit dem Aufbau und Betrieb eines öffentlichen FVS zunächst in den Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg und zu einem späteren Zeitpunkt in weiteren kreisangehörigen Kommunen als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im Bereich der Daseinsvorsorge  zu betrauen. 

 

Derzeit ist es noch erforderlich, dass die west sich zum Betrieb des FVS eines Kooperationspartners bedient. Perspektivisch ist jedoch geplant, dass das FVS vollständig von der west unter Einbindung der zukünftigen zentralen Vertriebsplattform des AVV betrieben werden soll.

 

Die Betrauung (Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses) mit zwei Anlagen beruht auf dem Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 "über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind" (2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012) – sog. DAWI-Beschluss.

 

Im Rahmen der DAWI-Betrauung wird die west zur Realisierung des Fahrradverleihsystems diese Leistungen nach Maßgabe vergaberechtlicher Vorschriften ausschreiben.

 

Die west hat bereits erste Planungen für den Kreis Heinsberg aufgenommen und über diese im Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel berichtet. In den Städten Geilenkirchen, Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven sowie Wegberg werden die ersten unabhängig von dem FVS zu sehenden Mobilstationen errichtet. Die west konnte hierzu Fördergelder aus verschiedenen Programmen akquirieren.

 

Für den FVS-Betrieb konnten keine Fördergelder eingeworben werden, sodass die damit verbundenen Aufwendungen von der west zu tragen sind. Nach Berechnungen der west werden hierfür Aufwendungen von ca. 65.000 € für ein Geschäftsjahr erwartet, die aus dem aktuellen Wirtschaftsplan der west und den im Haushaltsplan 2021 des Kreises Heinsberg angesetzten Mitteln bei 12030100/Transferaufwendungen finanziert werden können.

 

Die Umsetzung des nachfolgenden Betrauungsbeschlusses über die gesellschaftsrechtliche Weisungskette darf erst angestoßen werden, wenn eine positive Auskunft des Finanzamtes Geilenkirchen zur steuerlichen Unschädlichkeit der Betrauung hinsichtlich des Hauptgeschäftsbereichs ÖPNV der west vorliegt.