Betreff
Wahl eines neuen Mitgliedes für den LandesSportBund NRW e. V. im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg
Vorlage
0126/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Herr Detlef Perrey wird als Mitglied des LandesSportBundes NRW e. V. in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gewählt. 


Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.         den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.      der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz       vermitteln und

3.         bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

 

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU

-          je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU)

-          einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Vereinigungen der Jäger,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Die Mitglieder des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden Landschaftsbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat die Wahl des derzeitigen Naturschutzbeirats in der Sitzung am 24.11.2020 vorgenommen.

 

Beim LandesSportBund NRW e. V. haben sich folgende personelle Änderungen ergeben:

 

Der gewählte Vertreter für den LandesSportBund NRW e. V. Karl Dohmen hat mit Schreiben vom 01.12.2020 die Annahme der Wahl aus persönlichen Gründen abgelehnt.

 

Für den vakant werdenden Sitz des ordentlichen Mitglieds im Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde werden folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:

 

1.       Detlef Perrey, Kastanienweg 6, 41849 Wassenberg

2.       Heino Hamel, Neustraße 7, 52525 Heinsberg

 

Als Stellvertreter bleibt Herr Daniel Rosenkranz im Beirat.

 

Der Landesportbund wünscht Herr Detlef Perrey als ordentliches Mitglied im Naturschutzbeirat; alternativ steht Herr Heino Hamel zur Verfügung.

 

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW statt.