Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlagen 1 und 2 zu TOP 3 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen einschließlich der vorgenannten Änderungen wird zugestimmt.
1.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst
In seiner Sitzung am
27.06.2002 hat der Kreistag eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Durchführung eines Pilotprojektes zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst
beschlossen. Die Vereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit der örtlichen
Rettungskräfte als Träger des Rettungsdienstes vor, um insbesondere
Notfallpatienten schneller versorgen zu können, wenn das eigene
Rettungsfahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist nicht einsetzbar
ist. In der Praxis bedeutet dies, dass zu einem Notfall sowohl ein
niederländisches wie auch ein deutsches Rettungsdienstfahrzeug alarmiert wird.
Das ersteintreffende Rettungsdienstpersonal stabilisiert den Patienten bis das
zuständige Personal eintrifft, um anschließend gemeinsam Hilfe zu leisten. Die
Zusammenarbeit mit den niederländischen Nachbarn ist seither zur gelebten Praxis geworden und verfügt daher über eine
lange Tradition. Die in Rede stehende Vereinbarung, die seinerzeit auf
deutscher Seite neben dem Kreis Heinsberg auch von der Stadt Aachen und dem Kreis
Aachen mit den jeweiligen Rettungsdienstgremien Süd-Limburgs geschlossen wurde,
wurde immer wieder verlängert, obwohl der Status eines Pilotprojektes längst
nicht mehr zutrifft.
Die der Einladung
zur Kreisausschusssitzung als Anlage 1 zu TOP 3 beigefügte Vereinbarung ist in
der Sache gleichlautend wie die Ursprungsfassung. Es wurden lediglich
redaktionelle Änderungen vorgenommen. Als direkter Nachbar ist für die
StädteRegion und die Stadt Aachen sowie den Kreis Heinsberg der GGD Zuid
Limburg (Geneeskundige Gezondheids Dienst Zuid Limburg) für die Niederlande der
Vertragspartner.
Der vorliegende
Vereinbarungsentwurf, dessen Gesamtkoordination im Namen der Beteiligten durch
das Unterstützungsbüro EMRIC (EU-Projekt zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit) geleistet wurde, ist bereits mit der
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmt worden.
Abschließend ist zu
erwähnen, dass für die gegenseitigen Hilfeleistungen keine Gebühren erhoben
werden. Durchgeführte Transporte werden über die Krankenversicherung bzw. beim
Patienten direkt gemäß den Bestimmungen des Ursprungslandes erhoben. Im Jahr
2012 wurden durch den Heinsberger Rettungsdienst insgesamt 81 Einsatzfahrten in
den Niederlanden durchgeführt; insgesamt wurden 225 mal niederländische
Krankenhäuser (auch aus Deutschland) angefahren.
2.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über eine enge Kooperation in den Bereichen Katastrophenschutz und
Krisenbewältigung
Mit Schreiben vom
30.08.2011 übersandte der Landkreistag NRW eine vom Ministerium für Inneres und
Kommunales NRW erstellte Muster-Vereinbarung zur Kooperation grenznaher Kreise
und der niederländischen Sicherheitsregionen im Bereich Katastrophenschutz und
Krisenbewältigung. Grundlage für die der Einladung zur Kreisausschusssitzung
als Anlage 2 zu TOP 3 beigefügte Vereinbarung ist das Abkommen zwischen dem
Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
vom 23.05.1991 (Anholter Abkommen).
Vertragspartner für
den Kreis Heinsberg sind auf niederländischer Seite sowohl die
Sicherheitsregion Zuid-Limburg als auch die Sicherheitsregion Limburg-Noord.
Als direkter Nachbar ist für die StädteRegion und die Stadt Aachen die
Sicherheitsregion Zuid-Limburg der entsprechende niederländische
Vertragspartner. Die Gesamtkoordination der beiden Vereinbarungen wurde im
Namen der Beteiligten ebenfalls durch das Unterstützungsbüro EMRIC geleistet.
Die in Rede stehenden Vereinbarungsentwürfe wurden bereits mit der
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Inneres und
Kommunales NRW abgestimmt.
Mit dem Abschluss
der Vereinbarungen gilt es u. a., die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
Bereich des Katastrophenschutzes und bei Gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu
verbessern sowie Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung besser abzustimmen, um
diese nicht durch Landesgrenzen und unterschiedliche Organisationsformen
einzuschränken.
Die unter Punkt 1. und 2. beschriebenen Vereinbarungen sollen im Rahmen
eines Symposiums zum Projekt EMRIC am 29.11.2013 in Maastricht unterzeichnet
werden.
Die Bezirksregierung Köln als zuständige Kommunalaufsicht hat nach
Versand der Einladung zur Kreisausschusssitzung mitgeteilt, dass noch folgende
geringfügige Änderungen bei den Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit notwendig seien:
-
Der
erste Halbsatz der Vereinbarung soll wie folgt geändert werden:
Die Stadt Aachen als Träger
rettungsdienstlicher Aufgaben und die Städteregion Aachen und der Kreis
Heinsberg als Träger des Rettungsdienstes….
-
In § 11
Abs. 4 soll der letzte Halbsatz „oder durch eine dauerhafte Vereinbarung
ersetzt wird.“ gestrichen werden.
Bei der Vereinbarung im Bereich Katastrophenschutz soll Artikel 13
(Schlussbestimmungen) wie folgt geändert werden:
-
Abs. 1
wird wie folgt gefasst: „Für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung gelten die
Vorschriften des innerstaatlichen Rechts der Vereinbarungspartner.“
-
Abs. 2
entfällt
-
der
bisherige Absatz 3 wird Absatz 2
Die Änderungsvorschläge haben keinen Einfluss auf den wesentlichen Inhalt der Vereinbarungen, sondern sind redaktioneller Art bzw. beziehen sich ausschließlich auf die Regelungen zum Inkrafttreten und zur Laufzeit der Vereinbarungen