Betreff
Wahl eines neuen Mitgliedes für den LandesSportBund NRW e. V. im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg
Vorlage
0152/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt. 


Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.         den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.      der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz       vermitteln und

3.         bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

 

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU

-          je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU)

-          einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Vereinigungen der Jäger,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Die Mitglieder des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden Landschaftsbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 Herrn Detlef Perrey als Nachfolger für Herrn Karl Dohmen als ordentliches Mitglied für den LandesSportBund NRW e. V. gewählt.

 

Herr Perrey wurde vom LandesSportBund NRW e. V. für die Wahl als Beiratsmitglied vorgeschlagen – jedoch hat der LandesSportBund NRW e. V. Herrn Perrey nicht darüber informiert. Infolgedessen sowie aus persönlichen Gründen hat Herr Perrey mit Schreiben vom 26.06.2021 die Wahl nicht angenommen.

 

Für den immer noch vakanten Sitz des ordentlichen Mitglieds im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde wird folgende Person zur Wahl vorgeschlagen:

 

1.       Heino Hamel, Neustraße 7, 52525 Heinsberg

 

Der KreisSportBund Heinsberg e. V. erklärt vorab mit E-Mail vom 12.07.2021, dass Herr Hamel für die Tätigkeit beim Naturschutzbeirat zur Verfügung stehe und das Amt auch wahrnehmen werde.

 

Als Stellvertreter bleibt Herr Daniel Rosenkranz im Beirat.

 

Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 35 Abs. 2 Kreisordnung (KrO NRW) statt.