Betreff
Auswahl einer weiteren Tageseinrichtung für Kinder für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum
Vorlage
0164/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, über den LVR beim MKFFI zu beantragen, die Tageseinrichtung für Kinder in Wegberg-Arsbeck, Helpensteinstr. 51, in der Trägerschaft des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. als Familienzentrum zu zertifizieren.  


Nach dem Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2021 kann im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg im Kindergartenjahr 2021/2022 eine Tageseinrichtung für Kinder zum Familienzentrum weiterentwickelt werden.

 

Bisher sieht die Verteilung der 14 Familienzentren im Kreisjugendamtsbezirk wie folgt aus:

 

Gangelt                               2

Selfkant                              1

Übach-Palenberg            4

Waldfeucht                       1

Wassenberg                      3

Wegberg                            3

 

Die Anzahl der Kindertagesstätten in den einzelnen Kommunen stellt sich wie folgt dar:

 

Gangelt                               7

Selfkant                              5

Übach-Palenberg            12

Waldfeucht                       6

Wassenberg                      10

Wegberg                            16

 

Nach den Auswahlkriterien des MKFFI mit Stand 2018 werden die örtlichen Jugendämter gebeten, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen. Allerdings können bei einer Bedarfsdeckung Familienzentren auch in anderen Stadtteilen/Kommunen etabliert werden. Damit erhalten die örtlichen Jugendämter wieder mehr Flexibilität bei ihrer Standort-entscheidung.

 

Für das Kalenderjahr 2020 wurde eine Sozialraumanalyse aktuell durchgeführt. Hierzu wurde bei der Elternbeitragsabteilung eine Statistik zur Beitragsdimensionszuordnung zugrunde gelegt. Es wurde die Relation von Eltern aus der Beitragsstufe mit einem Einkommen bis zu 27.000,00 € ermittelt. Danach ergeben sich folgende prozentuale Anteile von Eltern mit einem Einkommen von bis zu 27.000,00 €:

 

Übach-Palenberg            31,762 %

Wassenberg                      28,994 %

Selfkant                              28,291 %

Wegberg                            23,321 %

Waldfeucht                       22,131 %

Gangelt                               19,755 %

 

Auf dieser Basis wurden folgende Überlegungen angestellt:

 

In Waldfeucht und im Selfkant befindet sich jeweils ein Familienzentrum. In Anbetracht der Größe der Kommune und der Anzahl der bestehenden Kitas ist dies bedarfsdeckend, selbst wenn der prozentuale Anteil der benachteiligten Familien im Selfkant hoch ist. In Gangelt befinden sich zwei Familienzentren. Dies ist ebenfalls bedarfsdeckend, insbesondere in Anbetracht der Anzahl der benachteiligten Familien. Laut Sozialraumanalyse ist Übach-Palenberg das Stadtgebiet mit dem größten Anteil der benachteiligten Familien. In Übach-Palenberg sind jedoch bereits vier Familienzentren vorhanden, sodass dort der Bedarf gedeckt ist. Der prozentuale Anteil der benachteiligten Familien ist in Wassenberg ebenfalls hoch. Im Stadtgebiet Wegberg liegt der prozentuale Anteil der benachteiligten Familien im mittleren Bereich. Bei der Planung eines weiteren Familienzentrums ist zu berücksichtigen, dass Wegberg vom Flächengebiet am größten ist und die höchste Anzahl an Kindertagesstätten aufweist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Wegberg als Zuzugsgebiet gilt. In Wassenberg und in Wegberg befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt jeweils drei Familienzentren.

 

Aufgrund der vorliegenden Daten erscheint die Kindertagesstätte des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. in Arsbeck als 6-gruppige Einrichtung am besten geeignet, um diese zum Familienzentrum weiterzuentwickeln. Die Kita liegt grenznah an Wassenberg und ist auch von dort gut erreichbar. Demnach könnten von hier aus die Einzugsgebiete Wassenberg und Wegberg abgedeckt werden.

 

Die Entscheidung, ob und welche Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterentwickelt werden sollen, trifft der Jugendhilfeausschuss unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Feststellungen der Jugendhilfeplanung.

 

Um die Antragsfrist beim LVR bis zum 09.07.2021 zu wahren, wurde der Antrag beim LVR vorab gestellt. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses ist aber für die Entscheidung über den Antrag nachzureichen.