Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Wahlleiterin/eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahlen 2014
Vorlage
0239/2013
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Herr Kreisrechtsdirektor Philipp Schneider wird zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2014 bestellt.


Herr Landrat Pusch hat gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz gegenüber der Bezirksregierung Köln den Verzicht auf sein Amt als Wahlleiter erklärt. An seine Stelle tritt kraft Gesetzes der jeweilige Vertreter im Amt. Demnach obliegt nunmehr Frau Allgemeine Vertreterin Machat das Amt der Wahlleiterin des Kreises Heinsberg zu den Kommunalwahlen 2014.

 

Das Kommunalwahlrecht sieht im Falle der Wahlleiteramtsausübung durch die Allgemeine Vertreterin keine automatische Bestimmung des Stellvertreters vor. Diese hat durch den Kreistag zu erfolgen.

 

Mit Blick darauf, dass Herr Kreisrechtsdirektor Schneider von der Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Köln bereits zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestellt wurde, wird vorgeschlagen, ihn ebenfalls zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2014 zu bestellen. 


 

Beratungsfolge

Sitzungstermin