Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.
a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage beigefügte Übersicht der für das Jahr 2022 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2023 – 2025
Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2023 – 2025, die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage beigefügt.
Der Bauausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.