Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land im Jahr 2022 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den
kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte
zu
realisieren.
Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage
des
Beschlusses des
Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“, das sich
an Jugendliche im Alter von
10
bis 14 Jahren wendet. Das Land stellt den Kommunen, die sich an
diesem Programm beteiligen, jährlich einen
Betrag in Höhe von 4,40 € pro
Kind/Jugendlichem zur Verfügung. Mit Zuwendungsbescheid vom 20.01.2021 hat das Ministerium - wie in jedem
Jahr
- mitgeteilt, dass davon ausgegangen werde, dass „die Kommune/der Verbund zur
Durchführung
des
Programms „KulturRucksack NRW“ einen angemessenen Eigenanteil erbringt“.
Für das Jahr 2021
wurden dem Kreis Heinsberg
pauschale
Landesmittel
in Höhe von 52.320,40 € im Rahmen des Förderprogramms „KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt;
zusätzlich standen im Haushalt
Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe
von 13.500,00 € bereit. Im Jahr 2021 können 540 Kinder und
Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden
seitens des Kreises Heinsberg insgesamt
53 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen (z. B. Mal-, Druck- und Graffitiprojekte, Skulpturen und Mosaik,
Weben und Nähen, Glas- und Papierkunst, Literatur, Film und Hörspiel) mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von ca. 65.800,00 € bewilligt.
Das Landesprogramm wird sehr gut angenommen
und
ist geeignet, Kinder und Jugendliche für Kultur zu begeistern. Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2022 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von 67.500,00 € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 54.000,00 € (80 %)
und
Anteil des Kreises in Höhe von 13.500,00 € (20 %)) wurden im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 berücksichtigt.