Betreff
Vorstellung der Ausführungsplanung zum Ausbau der Kreisstraße 26 (K 26) in der Ortslage Millich
Vorlage
0208/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Die K 26 verläuft von der L 117 in Hückelhoven-Millich über Kleingladbach bis zur L 364 in Erkelenz-Golkrath. Die Straße weist im Bereich der Ortslage Millich, Schaufenberger Straße bis zur Jacobastraße/Kantinenberg ein umfangreiches Schadensbild auf. Es zeigen sich u. a. eine Vielzahl von größeren Netzrissen, Kornausbrüchen, Absackungen, Flickstellen sowie eingefallene Straßenabläufe. Gleichzeitig ist auf Kosten der Stadt Hückelhoven der Neubau eines Teilbereichs des Gehweges erforderlich. Außerdem sind die in diesem Abschnitt in der Fahrbahn liegenden Schmutz- und Regenwasserkanäle durch die Stadt Hückelhoven zu erneuern. Aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie aus bautechnischen Gründen wird die K 26 in der Ortslage Millich als gemeinschaftliche Maßnahme von der Stadt Hückelhoven und dem Kreis Heinsberg ausgebaut. Die Gesamtbaumaßnahme umfasst folgende Arbeiten:

 

a)     den Vollausbau der K 26 von Stat.-km 0,070 bis Stat.-km 0,480,

b)     die Erneuerung der Deck- und Binderschichten der K 26 von Stat.-km 0,005 bis               Stat.-km 0,070, von Stat.-km 0,480 bis Stat.-km 0,630 sowie von Stat.-km 0,765 bis         Stat.-km 0,940,

c)     den behindertengerechten Umbau der Querungshilfen, der Fußgängerquerungen an einmündenden Straßen (allseitig) sowie den angrenzenden Bushaltestellen bei Stat.-km 0,190 und bei Stat.-km 0,600,

d)     das Umklemmen der Straßenabläufe vom Millicher Bach auf den Schmutzwasserkanal von Stat.-km 0,005 bis Stat.-km 0,940 sowie deren Erneuerung

e)     der Neubau des linksseitigen Gehweges von Stat.-km 0,070 bis Stat.-km 0,550,

f)      die Erneuerung des städtischen Schmutzwasserkanals in der K 26 von Stat.-km -0,000 bis Stat.-km 0,630 und von Stat.-km 0,765 bis Stat.-km 0,908 sowie des städtischen Regenwasserkanals von Stat.-km 0,090 bis Stat.-km 0,630.

 

Zur Lage der Ausbau- und Sanierungsstrecke ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel als Anlage ein Übersichtsplan beigefügt.

 

Seit Anfang des Jahres 2021 wird die K 26/Schaufenberger Straße für den Neubau des          Brückenbauwerks Landesstraße 117 n/K 26 sowie für die Verlegung einer Straßeneinmündung voll gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich noch ca. 1 Jahr andauern. In Abstimmung mit der Stadt Hückelhoven soll innerhalb dieser Sperrzeit abschnittsweise mit der Erneuerung der weitestgehend in der Fahrbahn liegenden Schmutz- und Regenwasserkanäle begonnen werden, um so die Beeinträchtigungen der Straßenanlieger auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Die Fahrbahnerneuerung soll unmittelbar nach Fertigstellung der Kanalabschnitte erfolgen. Da der Bauablauf für Kanal- und Straßenbauarbeiten miteinander koordiniert werden muss, sind die Leistungen (Kanalbau und Straßenbau) gemeinsam auszuschreiben und an den Bieter mit dem insgesamt wirtschaftlich günstigsten Angebot zu vergeben. Hierdurch wird neben einer Bauzeitverkürzung sowie einem reibungsloseren Bauablauf auch ein vorteilhafteres Ausschreibungsergebnis erwartet.

 

Damit mit den Kanalbauarbeiten Anfang 2022 begonnen werden kann, ist es erforderlich, den Auftrag für die Straßen- und Kanalbauarbeiten noch im Jahr 2021 zu vergeben. Eine Auftragsvergabe bedarf der zustimmenden Entscheidung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel. Die nächste Ausschusssitzung wird allerdings erst im Jahr 2022 stattfinden. Aus diesem Grund wird es erforderlich sein, im Wege der Dringlichkeit gemäß § 50 Abs. 3 Kreisordnung NRW über die Auftragserteilung zu entscheiden.

 

Die von der Verwaltung vorkalkulierten Kosten der Maßnahme liegen bei rd. 1.000.000,00 € brutto.

 

Die für die Beauftragung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im diesjährigen Kreishaushalt bei Abrechnungsobjekt I-1201-040 und als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 zur Verfügung.

 

Zur Finanzierung der Straßenbaumaßnahme hat der Kreis Zuwendungen des Landes NRW gemäß den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) in Höhe von 75 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beantragt. Am 14.09.2021 wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns gestellt, der bereits am  23.09.2021 positiv beschieden wurde.