Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Leitlinien wird
wie vorgeschlagen beschlossen.
Die
Leitlinien zur Förderung der Kindertagespflege wurden überarbeitet. Zusätzlich
zu den redaktionellen Änderungen werden folgende Anpassungen zum 01.01.2022
erforderlich:
Ab
dem Kindergartenjahr 2022/23 sollen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz NRW alle
Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine
Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans
verfügen, der inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem Standard des vom
Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB-Qualifikation) entspricht. Bis
zum Kindergartenjahr 2022/2023 ist eine Qualifizierung nach dem Curriculum des
DJI ausreichend.
Weiterhin
werden die Entgelte pro Stunde und Kind jährlich in Anlehnung an die Regelung
des § 37 KiBiz NRW jeweils zum 01.08. angepasst. Grundlage der Anpassung ist
zukünftig die vom MKFFI im Dezember des Vorjahres veröffentlichte
Steigerungsrate zu den Kindpauschalen in den Kindertageseinrichtungen. Bisher
erfolgte die Erhöhung anhand der Erhöhung des Erziehungsgeldanteils im
Pflegegeld nach dem Erlass des MKFFI.
Die
gem. § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. § 24 Abs. 3 Nr. 6 KiBiz NRW
vorgeschriebene Dokumentation fließt nun erstmalig in Höhe von einer Stunde pro
Betreuungswoche in das Entgelt ein.