Betreff
Änderung der Leitlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0218/2021
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Leitlinien wird wie vorgeschlagen beschlossen.

 


Die Leitlinien zur Förderung der Kindertagespflege wurden überarbeitet. Zusätzlich zu den redaktionellen Änderungen werden folgende Anpassungen zum 01.01.2022 erforderlich:

 

Ab dem Kindergartenjahr 2022/23 sollen gem. § 21 Abs. 2 KiBiz NRW alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans verfügen, der inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB-Qualifikation) entspricht. Bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 ist eine Qualifizierung nach dem Curriculum des DJI ausreichend.

 

Weiterhin werden die Entgelte pro Stunde und Kind jährlich in Anlehnung an die Regelung des § 37 KiBiz NRW jeweils zum 01.08. angepasst. Grundlage der Anpassung ist zukünftig die vom MKFFI im Dezember des Vorjahres veröffentlichte Steigerungsrate zu den Kindpauschalen in den Kindertageseinrichtungen. Bisher erfolgte die Erhöhung anhand der Erhöhung des Erziehungsgeldanteils im Pflegegeld nach dem Erlass des MKFFI.

 

Die gem. § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII i. V. m. § 24 Abs. 3 Nr. 6 KiBiz NRW vorgeschriebene Dokumentation fließt nun erstmalig in Höhe von einer Stunde pro Betreuungswoche in das Entgelt ein.