Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 5 GeschO betr. "Förderung der alternierenden Heimarbeit"
Vorlage
0249/2021
Art
Anfrage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung schafft ggf. kurz- und mittelfristig die technischen und sonstigen Voraussetzungen, um mehr (dauerhafte) alternierende Heimarbeit für die Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen. Dazu nötige zusätzliche Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan eingestellt. Wo es möglich ist, soll den Arbeitnehmer*innen grundsätzlich aktiv angeboten werden, in alternierende Heimarbeit dauerhaft zu wechseln.


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Förderung der alternierenden Heimarbeit“ vom 19.11.2021 verwiesen.

 

Stv. Vorsitzende Reh führt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt aus:

 

„Der vorliegende Antrag entspricht den grundsätzlichen Überlegungen der Verwaltung, zusätzliche Heimarbeitsplätze auszubauen. Dass dieses Thema im Fokus steht und verwaltungsseitig bereits vorangetrieben wird, lässt sich unter anderem daran festmachen, dass nicht lediglich die im Antrag genannten 95 Heimarbeitsplätze geschaffen worden sind. Vielmehr arbeiten derzeit weitere ca. 160 Bedienstete des Kreises von zuhause aus. Diese weiteren Bediensteten nutzen dabei Ihren privaten PC für den Zugang zum „virtuellen“ Bürorechner, der über eine Remote-Desktop Lösung zur Verfügung gestellt wird. Eine langfristige Lösung stellt diese Methode allerdings nicht dar, da sie mit diversen technischen und ergonomischen Schwierigkeiten verbunden ist.

 

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit Heimarbeit hervorzuheben, dass die Bereitstellung von Heimarbeitsplätzen in einer Kreisverwaltung deutlich aufwendiger ist als in anderen Branchen. Aufgrund der überproportional hohen Zahl eingesetzter Fachanwendungen, die individuell zu konfigurieren und differenziert im Support zu begleiten sind sowie die verschiedensten Sicherheitsanforderungen an die EDV-Umgebung stellen, ist eine pauschale Bereitstellung schematisch voreingestellter digitaler Endgeräte nicht möglich. Die kurzfristige Beschaffung von Desktop-PCs oder Notebooks zum Einsatz im häuslichen Umfeld ist vor diesem Hintergrund kein praktisch sinnvoll, vor allen Dingen aber kein nachhaltig umsetzbarer Lösungsweg.

 

Ein substanzieller weiterer Ausbau der Heimarbeit ist mit kreiseigenem EDV-Personal zudem nicht mehr zu stemmen. Hierfür bedarf es vielmehr der engmaschigen Begleitung eines externen IT-Dienstleisters. Ebenso sei nicht unerwähnt, dass sich die Kreisverwaltung als bürgerfreundlicher Dienstleister versteht. Auch wenn Heimarbeit bei Einsatz entsprechend hoher finanzieller Mittel weiter ausbaufähig ist, darf dies nicht zu einer Verschlechterung des Servicegrades führen. Leider stecken die Bemühungen von Bund und Land, einheitliche Softwarestandards zu schaffen oder zumindest zu definieren, um das Serviceportal des Kreises stärker ausbauen zu können, noch immer in den Kinderschuhen. In der zu erwartenden längerfristigen Übergangsphase zu weiteren digitalen Angeboten muss daher gut abgewogen werden, ob durch eine frühzeitige Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Heimarbeit den Bürgern faktisch Ansprechpartner entzogen werden.

 

Im Ergebnis wird die Verwaltung unter Berücksichtigung aller genannter Umstände das Thema „Heimarbeit“ weiter gestalten und die hierzu notwendigen Umsetzungsschritte angehen.

 

In rechtlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die sog. Organisationsbefugnis elementarer Bestandteil der ausschließlichen Zuständigkeiten des Landrats als Behördenleiter ist. Neben der sog. institutionellen und personellen Organisationsmacht ist der Landrat auch alleinzuständig für funktionelle Abläufe. Hierzu zählt u. a. die Entscheidung über Ort und Ausstattung der Arbeitsplätze. Da die innerbehördlichen Arbeitsabläufe und -strukturen einer Beschlussfassung durch die politischen Gremien entzogen sind, kann eine verbindliche Entscheidung über die Heimarbeit nicht durch den Kreisausschuss oder Kreistag getroffen werden. Unbenommen bleibt es dem Kreisausschuss allerdings selbstverständlich, die politische Bereitschaft zu signalisieren, für künftige Haushaltsplanungen zusätzliche Mittel bereitzustellen.“

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet ihren Antrag. Sie erkenne die Organisationshoheit des Landrates an und ist sich auch der zusätzlichen Kosten für den Ausbau von Heimarbeit bewusst. Die dauerhaft genehmigten Heimarbeitsplätze seien allerdings zu wenig, sodass dem Landrat hierzu seitens der Kreispolitik zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollten.

Diesen Ausführungen schließt sich die SPD-Fraktion an, die darauf hinweist, dass Homeoffice auch unabhängig der momentanen Pandemie-Situation gefördert werden müsse.

 

Die FDP-Fraktion sieht in dem Antrag nicht den nötigen Mehrwert, da die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion bereits Anfang 2020 einen Antrag gestellt hätten, der die digitalen Voraussetzungen in der Verwaltung weiter verbessern sollte. Der Antrag, der sich auf alle digitalen Bereiche der Verwaltung und nicht nur auf Heimarbeit beziehe, sei bereits in der Umsetzung. Es genüge, wenn hierzu regelmäßig berichtet werde; möglichst Anfang 2022 solle es hierzu nochmal einen neuen Bericht geben.

Diesen Erläuterungen reiht sich die CDU-Fraktion an. Man sei bereits seit Jahren dabei, die digitalen Voraussetzungen weiter zu stärken, nicht zuletzt durch den gemeinsamen Antrag aus 2020. Zudem teile man die Ausführungen der Verwaltung. Die Ausgestaltung von Homeoffice sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das dem Landrat vorbehalten sei. Es reiche aus, wenn über den Stand bei Heimarbeit berichtet würde.

 

Grundsätzlich richtig findet die FW-Fraktion den Antrag auf eine digitalere Verwaltung, gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass viele Mitarbeiter/innen gar nicht in Heimarbeit tätig sein möchten und sich durch Homeoffice die Servicequalität für die Bürger/innen nicht verschlechtern dürfe.

 

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass man den Beschlussvorschlag bewusst unkonkret gelassen habe, da man die Organisationshoheit des Landrates respektierte. Man wolle aber ein Signal senden, dass die Digitalisierung schneller vorangetrieben werden müsse.

 

Da der Antrag nach der ausführlichen Diskussion im Kreisausschuss aufrechterhalten wird, lässt stv. Vorsitzende Reh über den nachfolgenden Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.