Betreff
Antrag der SPD-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. "Antragsregister"
Vorlage
0021/2022
Art
Anfrage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung legt ein Antragsregister an. Darin sollen der Bearbeitungsstand und die Umsetzung der Anträge dargestellt werden.


Es wird auf den als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Antrag der SPD-Fraktion gem. § 5 GeschO betr. „Antragsregister“ vom 10.02.2022 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch wie folgt aus:

 

„Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass im Bürgerinformationssystem nach den Sitzungen eingesehen werden kann, ob Anträge in andere Ausschüsse verwiesen, vertagt, geändert, angenommen oder abgelehnt wurden. Im Gremieninformationssystem kann zudem nach Anträgen gesucht werden. Beschlossene Anträge werden selbstverständlich im Rahmen der Kapazitäten schnellstmöglich umgesetzt.

 

Darüber hinaus ist nach Rücksprache mit dem derzeitigen Sitzungsdienstanbieter Somacos die Bereitstellung eines automatisierten Antragsregisters über das Programm „Session“ in der gewünschten Form nicht möglich. Es ist auch keine andere Kommune bzw. kein anderer Anbieter bekannt, der eine entsprechende Übersicht über das Gremieninformationssystem automatisiert bereitstellen kann.

 

Die Gemeinde Eitorf in NRW, die ebenfalls Session nutzt, hat sich im vergangenen Jahr mit einem Antragsregister befasst. Die Umsetzung hierzu läuft noch mit der Beratung darüber, ob ein manuell geführtes Register (Excel- oder Word-Datei) in einem angemessenen Verhältnis von Personalaufwand und Mehrwert angeboten werden kann.

 

Es erscheint sehr fraglich, ob die Führung bspw. einer Excel-Datei für die durchschnittlich 35-40 jährlichen Anträge beim Kreis mit einem angemessenen Aufwand betrieben werden kann, zumal selbstverständlich sowohl für die Kreistagsmitglieder und Fraktionen als auch für die Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Grenzen des Datenschutzes jederzeit die Möglichkeit besteht, beim zuständigen Fachamt Informationen zur Umsetzung eines Antrages einzuholen.“

 

Die SPD-Fraktion entgegnet, dass es eine Übersicht über den Verfahrensstand der Anträge geben müsse und sich der Aufwand hierzu in Grenzen halte. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält das angeregte Antragsregister für sinnvoll und sieht einen Mehrwert für die Bürger/innen. Die FW-Fraktion erachtet die Führung einer Excel-Tabelle für vertretbar.

 

Die CDU-Fraktion erläutert, dass ein manueller Vorgang zur Erfassung des Bearbeitungsstandes aller Anträge zu aufwändig und ein Antragsregister entbehrlich sei. Es liege in der Eigenverantwortung der Fraktionen, den Stand der Anträge nachzuhalten.

Landrat Pusch ergänzt, dass man die Mitarbeitenden nicht durch die Führung nicht notwendiger Statistiken überlasten dürfte. Es sei zudem Aufgabe der Fraktionsgeschäftsführer/innen, den Überblick über Anträge zu behalten. Sollte es in Zukunft eine automatisierte Form der Antragsübersicht über das Sitzungsdienstprogramm geben, könne man die Idee eines Antragsregisters nochmal aufgreifen.

 

Die FDP-Fraktion sieht keinen direkten Mehrwert und betrachtet das Antragsregister als nicht nötig.

 

Nach der Beratung im Kreisausschuss stellt Landrat Pusch den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.