Betreff
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern/stellvertretenden Ausschussmitgliedern
Vorlage
0033/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Ausschussmitglieder, die nicht dem Kreistag angehören bzw. nicht schon als Mitglieder anderer Ausschüsse verpflichtet worden sind (§ 8 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg) und an der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.12.2020 nicht teilnehmen konnten, sind zu verpflichten.

 

Vertretungen werden jeweils bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet.

 

 

Die Verpflichtungserklärung hat folgenden Wortlaut:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises zu erfüllen.“  

 

Nach Durchführung der Verpflichtung ist von den Verpflichteten eine vorbereitete Niederschrift zu unterzeichnen.