hier: Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen GmbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH über die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und die NEW Viersen GmbH sowie die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
Beschlussvorschlag:
- Der Gründung der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH gemäß beigefügten Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt.
- Die Vertreter des Kreises in der NEW Kommunalholding GmbH und der NEW AG werden ermächtigt, in den jeweiligen Gremien den Gründungen zuzustimmen.
- Redaktionelle
Änderungen der vorgenannten Verträge, die die Vertragsinhalte nicht
wesentlich ändern, sind zulässig.
Anlagen der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses:
Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG
Anlage 2: Entwurf Gesellschaftsvertrag Gasverwaltung Brüggen GmbH
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Einbindung der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH in das NEW Holding-Modell zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Begründung:
Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
und die Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH sind als 50%ige Tochter
der NEW Viersen GmbH in die NEW-Gruppe eingebunden.
Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
ist Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes und Konzessionsnehmerin in der
Burggemeinde Brüggen. Im Rahmen der Neuvergabe der Gaskonzession konnte die
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG ihre Stellung als Konzessionärin
behaupten und erhielt den Zuschlag für die Gaskonzession im Februar 2021. Der
Konzessionsvertrag ist entsprechend im April 2021 abgeschlossen worden.
Neben dem Ausschreibungsverfahren der
Gaskonzession hatten die Bieter auch die Möglichkeit Kooperationsangebote
abzugeben, die eine Zusammenarbeit zwischen dem Konzessionär und der
Burggemeinde Brüggen ermöglichen. Ein solches Kooperationsangebot ist durch die
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG abgegeben worden. Nach Vergabe
der Konzession haben die Burggemeinde Brüggen und die Erdgasversorgung
Schwalmtal GmbH & Co. KG die zukünftige Kooperation verhandelt.
Das geplante Kooperationsmodell ähnelt in der
Grundkonstruktion der bestehenden Kooperation zwischen der Gemeinde Schwalmtal
und der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, der Gasnetzgesellschaft
Schwalmtal mbH & Co. KG und deren Komplementärin.
Gemeinsam mit der Burggemeinde Brüggen soll
künftig die Gasversorgung im Gemeindegebiet in einer gemeinsamen Gesellschaft
sichergestellt werden. Im Zuge dieser Beteiligungslösung soll unterhalb der
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG die Gasnetzgesellschaft Brüggen
mbH & Co. KG sowie die Gasverwaltung Brüggen GmbH gegründet werden.
An beiden Gesellschaften wird sich die
Burggemeinde Brüggen in Höhe von 51 % der Anteile beteiligen, nachdem die
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG das Gasnetz in Brüggen in die neu
gegründete Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG eingebracht hat.
Es ist geplant, dass die Gründung der
Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, der
Gasverwaltung Brüggen GmbH zunächst als 100%ige Tochtergesellschaft der
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG vorgenommen wird. Der Beitritt
der Burggemeinde Brüggen kann danach jederzeit erfolgen. Die
Beitrittsmöglichkeit ist auf den 31.12.2023 befristet.
Der Rat der Burggemeinde Brüggen hat der
Kooperation in seiner Sitzung am 09.11.2021 zugestimmt. Das
kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren ist eingeleitet.
Negative Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind
nicht zu erwarten. Positive Auswirkungen aus der Sicherung des Netzbetriebes in
der Burggemeinde Brüggen lassen sich derzeit nicht beziffern.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es bei der Gründung
einer Gesellschaft der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die Entscheidung
des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW bei der
Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.