Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg
Vorlage
0061/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Erörterungen zum Stand der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg zur Kenntnis.

 


Der Kreis Heinsberg ist Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Ihm obliegen daher die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der Kreis auch als "zuständige Behörde“ bezeichnet und ist verpflichtet einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG (Zitat):

„… Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen …“.

 

Bei der Fortschreibung des NVP ist besonderes Augenmerk auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV zu legen. Die WestVerkehr GmbH hat aktuell ein ÖPNV-Haltestellenkataster für das gesamte Verkehrsgebiet erarbeitet, um den IST-Zustand der Haltestelleninfrastruktur unter dem Aspekt der „Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV“ abzubilden. Ziel ist, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (u. a. die     Kommunen) ein abgestimmtes Ausbauprogramm im Nahverkehrsplan zu definieren und in den folgenden Jahren sukzessive umzusetzen, um ggfs. zeitnah entsprechende Förderprogramme gemeinsam nutzen zu können.

 

Hierzu findet mit den Kreiskommunen am 29. April 2022 eine erste Abstimmungsrunde statt, über deren Verlauf in der Ausschusssitzung informiert wird.