Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die
Erörterungen zum Stand der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis
Heinsberg zur Kenntnis.
Der Kreis Heinsberg ist Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Ihm obliegen daher die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der Kreis auch als "zuständige Behörde“ bezeichnet und ist verpflichtet einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG (Zitat):
„… Der Nahverkehrsplan hat
die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit
dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit
zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan
Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden
Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen …“.
Bei der Fortschreibung des NVP ist besonderes Augenmerk auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV zu legen. Die WestVerkehr GmbH hat aktuell ein ÖPNV-Haltestellenkataster für das gesamte Verkehrsgebiet erarbeitet, um den IST-Zustand der Haltestelleninfrastruktur unter dem Aspekt der „Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV“ abzubilden. Ziel ist, mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (u. a. die Kommunen) ein abgestimmtes Ausbauprogramm im Nahverkehrsplan zu definieren und in den folgenden Jahren sukzessive umzusetzen, um ggfs. zeitnah entsprechende Förderprogramme gemeinsam nutzen zu können.
Hierzu findet mit den Kreiskommunen am 29. April 2022 eine erste Abstimmungsrunde statt, über deren Verlauf in der Ausschusssitzung informiert wird.