Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Änderung der Entgeltordnung der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg gemäß Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule wird zugestimmt. 




Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg erhebt – von einigen wenigen Ausnahmen abge-sehen – für Weiterbildungsmaßnahmen von den Teilnehmenden ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes wird in der Entgeltordnung festgelegt. Die letzte Entgelterhöhung erfolgte durch Beschluss des Kreistages vom 19.06.2019. Mit Blick auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Honorare der Kursleitungen (vgl. TOP 7 der Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule), das im Vergleich insgesamt niedrige Niveau des von der hiesigen Volkshochschule erhobenen Entgeltes sowie die allgemeinen Kostensteigerungen in den letzten Jahren sollte ab dem Weiterbildungsjahr 2022/2023 eine Entgeltanpassung vorgenommen werden.

 

Die Entgelte der Volkshochschule des Kreises Heinsberg haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

ab 2001/2002 1,28 € (2,50 DM)

ab 2002/2003 1,30 €

ab 2004/2005 1,40 €

ab 2006/2007 1,50 €

ab 2009/2010 1,60 €

ab 2011/2012 1,70 €

ab 2013/2014 1,80 €

ab 2015/2016 1,95 €

seit 2019/2020 2,10 €

 

Es erscheint angemessen und notwendig, das Regelentgelt ab dem Weiterbildungsjahr 2022/2023 um 0,30 € auf 2,40 €/Unterrichtsstunde zu erhöhen. Bei dieser Entgelthöhe wäre auch bei einer Erhöhung der Honorare in der vorgeschlagenen Form, der Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen sowie des vor einigen Jahren eingeführten „Kleingruppentarifs“ für Veranstaltungen mit geringeren Teilnehmerzahlen weiterhin eine Honorarkostendeckung je Kurs sichergestellt.

 

Auch werden Veränderungen bei den Ermäßigungstatbeständen vorgeschlagen, die für mehr Inklusion und die Erreichung bisher unterrepräsentierter Zielgruppen sorgen sollen. Die Höhe der Ermäßigungen beim Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen soll von 75 % auf 50 % abgesenkt werden, was dem Durchschnitt der VHS in der Region entspricht. Eine weitere Erhöhung des Entgelts bei der Anwendung des weiterhin bestehenden Kleingruppentarifs wird es für diese Zielgruppe dabei nicht geben.

 

Die Einzelheiten sind dem als Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der VHS beigefügten Entwurf der vorgeschlagenen Entgeltordnung zu entnehmen. Eine Aufstellung der von anderen Volkshochschulen in der Region erhobenen Entgelte ist zum Vergleich als Anlage 2 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der VHS beigefügt.

 

Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg wird auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Volkshochschulen der Region und des Landes niedrige und damit bürger- und kun-denfreundliche Entgelte erheben.

 

Als Anlage 3 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der VHS ist eine Synopse der bisherigen und der vorgeschlagenen Entgeltordnung der VHS beigefügt.

 

Auf Nachfragen der Kuratoriumsmitglieder Bani-Shoraka, Tillmanns und Streifels zur Absenkung der Ermäßigung der Entgelte für Empfänger/innen von Sozialleistungen und zu den finanziellen Auswirkungen auf die Volkshochschule antwortet VHS-Leiter Rümke in der Kuratoriumssitzung, dass im Gegenzug der Kreis der Ermäßigungsberechtigten erweitert worden sei. Von daher würden die finanziellen Auswirkungen als nicht hoch eingeschätzt. Dezernentin Dr. Maurer ergänzt, dass durch diese Änderungen eine Angleichung an den Durchschnitt der Volkshochschulen vorgenommen worden sei.

 

Den Kreistagsmitgliedern wurden per E-Mail vom 30.05.2022 nachfolgende Erläuterungen zu möglichen finanziellen Auswirkungen des Entwurfs der neuen Entgeltordnung zugesendet:

 

„In dem Entwurf für eine geänderte Entgeltordnung der Volkshochschule ab dem Programmjahr 2022/2023 werden Änderungen bei den Ermäßigungstatbeständen vorgeschlagen. Dabei ist eine Absenkung der Ermäßigung beim Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen von 75 % auf 50 % des Regelentgelts vorgesehen, was eine Angleichung an den Durchschnitt der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen bedeutet. Es ist aufgrund des Corona-bedingten Sinkens der durchgeführten Kurse schwierig, belastbare Zahlen über die dabei zu erwartenden Minderausgaben zu nennen. Im letzten ansatzweise normal verlaufenden Programmjahr 2019/2020 wurden 114 Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen vorgelegt. Die relativ geringe Fallzahl hängt auch damit zusammen, dass der weit überwiegende Anteil im Bereich der Integrationskurse und zum kleineren Teil im Bereich der Schulabschlüsse und der Elementarbildung anfällt, in denen die Angebote für diesen Interessentenkreis grundsätzlich kostenfrei angeboten werden. Weitere besonders förderungswürdige Kurse und Veranstaltungen, z. B. im Bereich der politischen Bildung, wurden und werden ebenfalls ermäßigt oder entgeltfrei angeboten. Da im zweiten Halbjahr schon VHS-Kurse Corona-bedingt nicht mehr neu geplant werden konnten und von einer Zahl von Mehrfachbelegungen ausgegangen werden kann, ist eine Fallzahl von 160 realistisch. Geht man hierbei von dem Besuch eines typischen Regelkurses aus (im 2. Halbjahr 15x2 UStd., für den nach der neuen Entgeltordnung 72 € Regelentgelt zu entrichten wäre), würde bei der Vorlage eines Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen 36 € statt 18 € zu entrichten sein. Es würden also vermutlich Mehreinnahmen von 2.880 € entstehen. Diese Mehreinnahmen sollen aufgrund des Entwurfs der Volkshochschule kostenneutral für die Rabattierung des Kursbesuchs neuer Zielgruppen verwendet werden, zum Teil aus sozialen Gründen (Schwerbehinderte), zum Teil mit der Intention, neue Zielgruppen wie Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schüler gezielt anzusprechen. Es müssten bei einer Ermäßigung von 25 % also 160 Anmeldungen aus diesem Personenkreis mit der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erfolgen, um eine Kostenneutralität zu erreichen. Da es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt, müssten die Entwicklungen im Programmjahr 2022/2023 abgewartet werden, um Rückschlüsse über Mehreinnahmen oder Mehrausgaben zu ziehen. Zur besseren Einordnung der genannten Werte werden im Folgenden statistische Zahlen des Programmjahrs 2018/2019 genannt. Dieses war das letzte Programmjahr, das ohne Corona-bedingte Einschränkungen stattfinden konnte: (Aus Datenschutzgründen wurden die eingereichten Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen aus diesem Jahr allerdings bereits vernichtet.)

 

Angebotene Kursstunden: 53.100; Belegung: ca. 24.000 Teilnehmende.“