Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das
Haushaltsjahr 2014 wurde am 21.11.2013 in den Kreistag eingebracht und den
Kreistagsabgeordneten ausgehändigt. Zur weiteren Information wird auf die
Erläuterungen zur Kreistagssitzung am 21.11.2013 und die dabei zur Verfügung
gestellten Unterlagen aus dem Benehmensverfahren nach § 55 Kreisordnung NRW
verwiesen.
a)
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2013 zum
Thema Schulsozialarbeit
Es wird auf den bereits übersandten Antrag der SPD-Fraktion vom
27.11.2013 sowie die Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung des
Finanzausschusses verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg führt die Schulsozialarbeit über den 31.07.2014
hinaus fort und stellt entsprechende Mittel im Haushalt bereit.
Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, entsprechende
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden zu treffen.
b)
Antrag der SPD-Fraktion vom 04.12.2013 zum
Thema Energiekosten
Es wird auf den bereits übersandten Antrag der SPD-Fraktion vom
27.11.2013 sowie die Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung des
Finanzausschusses verwiesen.
Beschlussvorschlag:
In den zukünftigen Haushaltsjahren werden jeweils 50 % der jährlich
durch energetische Maßnahmen eingesparten Energiekosten von zurzeit 130.700,00
€ einem gesonderten Abrechnungsobjekt „Energetische Sanierungsmaßnahmen“
zugewiesen, um hieraus weitere energetische Maßnahmen finanzieren zu können.
c)
Haushaltssatzung
In der Sitzung des Finanzausschusses hat die Verwaltung durch
Tischvorlage, die nach dieser Sitzung allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung
gestellt wurde, darüber informiert, dass der Hebesatz der LVR-Umlage bei 16,5 %
und nicht, wie ursprünglich angenommen, bei 16,35 % liegt. Dies bedeutet für
den Kreis Heinsberg eine Mehrbelastung in Höhe von 471.402,00 €. Vor diesem
Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine entsprechende Erhöhung der
Kreisumlage. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Tischvorlage zur Sitzung
des Finanzausschusses verwiesen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Änderungen des Entwurfes der Haushaltssatzung und die hieraus resultierenden
wesentlichen Änderungen des Haushaltsplanes werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der geänderten
Fassung der Haushaltssatzung wird zugestimmt.
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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