Beschlussvorschlag:
Der Erweiterung der bestehenden
Einrichtung Casa 2 wohnen & pflegen GmbH am Standort Lauerstraße 78-80 in
41812 Erkelenz-Gerderath um maximal 26 Plätze außerhalb der örtlichen
Pflegebedarfsplanung nach § 7 Absatz 6 APG NRW wird grundsätzlich zugestimmt.
Die Zustimmung entbindet die Einrichtung nicht von der Verpflichtung,
Genehmigungen und Abstimmungen nach anderen Rechtsnormen (z.B. Baugenehmigung,
Abstimmung gem. § 10 APG DVO NRW) einzuholen.
Erweiterung der
Pflegeeinrichtung Casa 2 wohnen & pflegen GmbH am Standort Lauerstraße
78-80, 41812 Erkelenz außerhalb der Pflegebedarfsplanung des Kreises Heinsberg
Die Casa wohnen & pflegen GmbH möchte die bestehende Pflegeeinrichtung mit 22 Plätzen am Standort Lauerstraße 78-80 in 41812 Erkelenz um maximal 26 Plätze (25 Dauerpflegeplätze, 1 Kurzzeitpflegeplatz) erweitern. Ein Platz im Bestand fällt durch die Erweiterung weg. Durch die geplante Erweiterung in diesem Umfang wären die baulichen Möglichkeiten auf dem bestehenden Grundstück ausgeschöpft und evtl. zusätzliche Erweiterungen ausgeschlossen.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung vom 14.06.2022 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und ggf.
unter welchen Voraussetzungen eine Erweiterung der Einrichtung Casa 2 wohnen
und pflegen GmbH am Standort Lauerstraße 78-80 in 41812 Erkelenz außerhalb der
Pflegebe-darfsplanung ermöglicht werden kann und dem Kreistag die Erkenntnisse
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen (siehe Vorlage 0086/2022).
Die Casa wohnen &
pflegen GmbH hat als Alleinstellungsmerkmal im Kreis Heinsberg und darüber
hinaus eine Spezialisierung in der Versorgung von pflegebedürftigen, chronisch mehrfachgeschädigten abhängigen Menschen.
Der Altersdurchschnitt der Bewohner ist aufgrund der persönlichen Suchthistorie
i.d.R. deutlich jünger und das Einzugsgebiet der Einrichtung weit über den
Kreis Heinsberg hinausgehend. Trotz dauerhaft hoher Nachfrage nach freien
Plätzen in den beiden bestehenden Einrichtungen des Betreibers lassen sich
diese Bedarfe aufgrund der o.g. Besonderheiten im Rahmen der örtlichen Pflegebedarfsplanung nach §
7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) nicht abbilden.
Da die Erweiterung
der Einrichtung nicht auf Basis der örtlichen Pflegebedarfsplanung genehmigt
werden kann, ist eine Förderung durch Pflegewohngeld nach §
14 APG NRW ausgeschlossen. Die Investitionskosten sind
daher im Rahmen einer Vereinbarung nach §§
75ff. Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) zu verhandeln und könnten – sofern die Bewohner einen Anspruch auf
Sozialhilfeleistungen haben – in diesem Rahmen berücksichtigt werden. Die
Einrichtung ist darüber bereits informiert. Da nahezu alle Bewohner aufgrund
Ihrer Vorgeschichte sozialhilfeberechtigt sind, steht dies den Planungen nicht
entgegen.
Die Abstimmung der
Verwaltung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) - als überwiegend zuständigem Kostenträger - hat ergeben, dass dieser
die Erweiterung der Einrichtung mitträgt, wenn der Kreis Heinsberg diese
befürwortet. Im Rahmen der erfolgten Mandatierung würde der LVR sowohl die
Pflegesätze als auch die Investitionskosten mit der Einrichtung verhandeln.
Aus der Bewerbung im
Rahmen der letzten Ausschreibung vollstationärer Pflegeplätze liegen der
Verwaltung umfassende Unterlagen zur Realisierung des geplanten Vorhabens vor, aus
denen sich mit einigen Modifikationen eine realistische Umsetzung erkennen
lässt. Eine planungsrechtliche Bauvoranfrage bei der Stadt Erkelenz ist positiv
beschieden.
Seitens der
Verwaltung wird die geplante Erweiterung der bestehenden Einrichtung im
genannten Umfang befürwortet.
Der Kreis Heinsberg ist in finanzieller Hinsicht zuständig für diejenigen Bewohner, die schon vor Heimaufnahme ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet hatten und 65 Jahre oder älter sind. Diese Voraussetzungen erfüllen aufgrund der Altersstruktur und Herkunft der Bewohner nur relativ wenige Personen, die im Übrigen ansonsten in anderen Pflegeeinrichtungen ggf. auch außerhalb des Kreises Heinsberg untergebracht werden müssten. Im Ergebnis sind höhere Sozialhilfeaufwendungen zu Lasten des Kreises durch die geplante Erweiterung der Einrichtung allenfalls in geringem Umfang zu erwarten.