Beschlussvorschlag:
Der Umwidmung der Gelder der angemeldeten Sonderbedarfe im Bereich der
IT-Ausstattung der kreiseigenen Schulen für das Jahr 2022 wird zugestimmt.
Auf Vorschlag des Schulausschusses hat der Kreisausschuss in seiner
Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 das
investive Schulbudget in ein zentrales IT-Budget und ein „sonstiges“
Schulbudget umzuwandeln. Im Rahmen des zentralen IT-Budgets wurde für
Sonderbedarfe ein Betrag in Höhe von 266.708,76 € für das Haushaltsjahr 2022
genehmigt. Seit der Einreichung der Bedarfe haben sich die Planungen zur
IT-Ausstattung der Schulen jedoch verändert.
Dies beruht insbesondere auf erst nach der Genehmigung bekanntgegebenen
Förderprogrammen. Im Oktober 2021 wurden zwei Förderprogramme veröffentlicht,
die die Beschaffung von mobilen Endgeräten inklusive Zubehör beinhalten. Dabei
werden die Berufskollegs sowie die Förderschulen des Kreises Heinsberg
begünstigt. Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2022 ausgeschöpft und die
Endgeräte beschafft werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit findet die technische
Einbindung jedoch erst im Jahr 2023 statt. In den im Jahr 2021 angemeldeten
Sonderbedarfen (u. a. mobile Endgeräte inklusive Zubehör) waren diese
veränderten Rahmenbedingungen noch nicht absehbar.
Daneben wird derzeit ein Get-Your-Own-Device-Konzept durch das
Kreisgymnasium Heinsberg und das Berufskolleg Erkelenz erarbeitet. Dies hat
eine neue Beschaffung bzw. Nutzung schuleigener mobiler Endgeräte zur Folge.
Daraus resultieren auch hier veränderte Bedarfe.
Schlussendlich sind die angemeldeten Sonderbedarfe der Schulen aus dem
Jahr 2021 in Teilen veraltet. Um eine effiziente und nachhaltige IT-Ausstattung
der Schulen sicherzustellen, besteht daher der Wunsch der Schulen, die Gelder
in Abstimmung mit der Stabsstelle Digitalisierung für aktuell notwendige
technische Anschaffungen umzuwidmen. Um die Weiterentwicklung der kreiseigenen
Schulen im Bereich der IT-Ausstattung zu fördern und zu gewährleisten, werden
diese auf die veränderten Rahmenbedingungen abgestimmt. Die Mittel sollen in
eine größere Anzahl von Tablet-Koffern sowie Laptopwagen und in aktuelle
Präsentationstechnik (bspw. Dokumentenkameras, Fat-Clients und Beamer)
investiert werden. Dies soll eine regelmäßige Nutzung aller mobilen Endgeräte
im Schulalltag sicherstellen. In der Anlage der Einladung zur Sitzung
des Schulausschusses sind die benötigten Sonderbedarfe nach Schulstandorten und
Art des Sonderbedarfes aufgelistet. Von den seinerzeit insgesamt geplanten
266.708,76 € sollen 90.886,25 € zur Beschaffung einer bedarfsgerechten Ausstattung
umgewidmet werden.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Gelder ist weiterhin auf den vorher
durch die politischen Gremien genehmigten Betrag je Schule begrenzt.
Da sich im Rahmen der Beschaffungen aus dem IT-Budget gezeigt hat, dass sich die technischen Anforderungen und Bedarfe der Schulen kurz- und auch mittelfristig stark verändern können, werden im Rahmen der Haushaltsplanung seitens der Verwaltung für das Jahr 2023 Finanzmittel in Höhe von 200.000 € eingeplant, um schnellstmöglich auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können.