Betreff
Sonderausgaben im Bereich des zentralen IT-Budgets für das Jahr 2022
Vorlage
0135/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Der Umwidmung der Gelder der angemeldeten Sonderbedarfe im Bereich der IT-Ausstattung der kreiseigenen Schulen für das Jahr 2022 wird zugestimmt.

 


Auf Vorschlag des Schulausschusses hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 das investive Schulbudget in ein zentrales IT-Budget und ein „sonstiges“ Schulbudget umzuwandeln. Im Rahmen des zentralen IT-Budgets wurde für Sonderbedarfe ein Betrag in Höhe von 266.708,76 € für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Seit der Einreichung der Bedarfe haben sich die Planungen zur IT-Ausstattung der Schulen jedoch verändert.

 

Dies beruht insbesondere auf erst nach der Genehmigung bekanntgegebenen Förderprogrammen. Im Oktober 2021 wurden zwei Förderprogramme veröffentlicht, die die Beschaffung von mobilen Endgeräten inklusive Zubehör beinhalten. Dabei werden die Berufskollegs sowie die Förderschulen des Kreises Heinsberg begünstigt. Die Fördermittel müssen noch im Jahr 2022 ausgeschöpft und die Endgeräte beschafft werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit findet die technische Einbindung jedoch erst im Jahr 2023 statt. In den im Jahr 2021 angemeldeten Sonderbedarfen (u. a. mobile Endgeräte inklusive Zubehör) waren diese veränderten Rahmenbedingungen noch nicht absehbar.

 

Daneben wird derzeit ein Get-Your-Own-Device-Konzept durch das Kreisgymnasium Heinsberg und das Berufskolleg Erkelenz erarbeitet. Dies hat eine neue Beschaffung bzw. Nutzung schuleigener mobiler Endgeräte zur Folge. Daraus resultieren auch hier veränderte Bedarfe.

 

Schlussendlich sind die angemeldeten Sonderbedarfe der Schulen aus dem Jahr 2021 in Teilen veraltet. Um eine effiziente und nachhaltige IT-Ausstattung der Schulen sicherzustellen, besteht daher der Wunsch der Schulen, die Gelder in Abstimmung mit der Stabsstelle Digitalisierung für aktuell notwendige technische Anschaffungen umzuwidmen. Um die Weiterentwicklung der kreiseigenen Schulen im Bereich der IT-Ausstattung zu fördern und zu gewährleisten, werden diese auf die veränderten Rahmenbedingungen abgestimmt. Die Mittel sollen in eine größere Anzahl von Tablet-Koffern sowie Laptopwagen und in aktuelle Präsentationstechnik (bspw. Dokumenten­kameras, Fat-Clients und Beamer) investiert werden. Dies soll eine regelmäßige Nutzung aller mobilen Endgeräte im Schulalltag sicherstellen. In der Anlage der Einladung zur Sitzung des Schulausschusses sind die benötigten Sonderbedarfe nach Schulstandorten und Art des Sonderbedarfes aufgelistet. Von den seinerzeit insgesamt geplanten 266.708,76 € sollen 90.886,25 € zur Beschaffung einer bedarfsgerechten Ausstattung umgewidmet werden.

 

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Gelder ist weiterhin auf den vorher durch die politischen Gremien genehmigten Betrag je Schule begrenzt.

 

Da sich im Rahmen der Beschaffungen aus dem IT-Budget gezeigt hat, dass sich die technischen Anforderungen und Bedarfe der Schulen kurz- und auch mittelfristig stark verändern können, werden im Rahmen der Haushaltsplanung seitens der Verwaltung für das Jahr 2023 Finanzmittel in Höhe von 200.000 € eingeplant, um schnellstmöglich auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können.