hier: Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH
Beschlussvorschlag:
- Der Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.
- Die Gremienvertreter der NEW Kommunalholding GmbH und der NEW AG werden ermächtigt, in den jeweiligen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Liquidation einer Tochtergesellschaft der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Begründung:
Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine 100%ige, nicht
organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie hat im Februar
2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und Block-Heizkraftwerk) und ihre
Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb und soll deswegen nunmehr
liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2020 hat sie im Hinblick
auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens
und der Vorräte ihr Betriebsvermögen außerplanmäßig abgeschrieben.
Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas Eicken GmbH
über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. 2,7 Mio.
€ und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von ca. 2,7 Mio.
€. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 %
wertberichtigt.
Da ein neuer Geschäftsbetrieb nicht in Betracht kommt,
wird aus steuerlicher Sicht die Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH ohne
ausdrücklichen Forderungsverzicht empfohlen. Die Liquidation hat im Vergleich
zur Verschmelzung weder auf Ebene der NEW AG noch auf Ebene der NEW b_gas
Eicken nachteilige steuerliche Folgen.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es hierzu der vorherigen Zustimmung
des Kreistages. Die Entscheidung des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass
das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.