Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG;
hier: Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH
Vorlage
0149/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.

 

  1. Die Gremienvertreter der NEW Kommunalholding GmbH und der NEW AG werden ermächtigt, in den jeweiligen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.  

 

 


Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Liquidation einer Tochtergesellschaft der NEW AG. 

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

 

 

Begründung:

Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine 100%ige, nicht organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie hat im Februar 2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und Block-Heizkraftwerk) und ihre Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb und soll deswegen nunmehr liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2020 hat sie im Hinblick auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens und der Vorräte ihr Betriebsvermögen außerplanmäßig abgeschrieben.

 

Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas Eicken GmbH über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. 2,7 Mio. € und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von ca. 2,7 Mio. €. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 % wertberichtigt.

 

Da ein neuer Geschäftsbetrieb nicht in Betracht kommt, wird aus steuerlicher Sicht die Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH ohne ausdrücklichen Forderungsverzicht empfohlen. Die Liquidation hat im Vergleich zur Verschmelzung weder auf Ebene der NEW AG noch auf Ebene der NEW b_gas Eicken nachteilige steuerliche Folgen.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bedarf es hierzu der  vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die Entscheidung des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.