Betreff
Weitere Umsetzung von Maßnahmen des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Kreises Heinsberg und Anschlussförderung des Klimaschutzmanagements des Kreises Heinsberg
Vorlage
0152/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung soll weitere Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes umsetzen, die in der ersten Förderphase noch nicht umgesetzt worden sind. Hierzu soll die vorhandene Stelle des Klimaschutzmanagements möglichst dauerhaft eingerichtet werden; unabhängig davon sollen entsprechende Fördermittel für eine Anschlussfinanzierung der Stelle beim zuständigen Projektträger Zukunft - Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beantragt werden. 


Mit Datum vom 30.08.2019 wurde beim damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Förderantrag für eine Zuwendung zum Klimaschutzmanagement für den Kreis Heinsberg beantragt. Dieser wurde mit Schreiben vom 11.02.2020 positiv beschieden. Die Stelle wird über Bundesmittel für die Dauer von zunächst 3 Jahren mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der Förderzeitraum endet am 28.02.2023.

Zum 01.03.2020 wurde die Stelle einer Klimaschutzmanagerin nach vorangegangenem Ausschreibungsverfahren befristet besetzt. In diesem Rahmen werden Maßnahmen des vom Kreistag im Mai 2018 beschlossenen integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes sukzessiv umgesetzt.

Es ist geplant, das Klimaschutzmanagement dauerhaft zu etablieren und hierfür zunächst eine weitere Förderung für die Dauer von 2 Jahren mit einer Bezuschussung von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fristwahrend zum 31.08.2022 zu beantragen. Die Projektträgerschaft für die Abwicklung hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH inne. In diesem Rahmen sollen weitere Projekte des Klimaschutzkonzeptes umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich u. a. um folgende Maßnahmen: Durchführung von Ökoprofit, Nutzerprojekte an Schulen, Energieberatung für Privathaushalte, Fördermittelinformation, gezielte Information zum Themenfeld Klimafolgenanpassung, Behandlung des Themas Wasserstoffs, Umsetzung der Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie (LAG 21 NRW) usw.

Für eine Antragstellung ist laut ZUG gGmbH u. a. ein entsprechender Beschluss des Kreistages notwendig.

 

Über die Dauer einer möglichen Anschlussfinanzierung hinaus soll das Klimaschutzmanagement weiterhin in der Verwaltung des Kreises Heinsberg dauerhaft etabliert werden bzw. bleiben.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses bittet die FDP-Fraktion darum, sich bei Bund und Land für eine höhere Förderung des Klimaschutzmanagements einzusetzen. Sie möchte den Beschluss über die möglichst dauerhafte Stelle des Klimaschutzmanagements an den Vorbehalt einer Förderung knüpfen und den Beschlussvorschlag entsprechend abändern.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU sehen den letztgenannten Vorschlag kritisch. Landrat Pusch unterstützt ebenfalls die Beibehaltung des ursprünglichen Beschlussvorschlages, sichert aber zu, dass zunächst die Fördermittel bei der zuständigen Stelle beantragt werden.