Betreff
Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Ausbau der U3-Betreuung im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg
Vorlage
0256/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

 


Die Tageseinrichtungen für Kinder im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg wurden im Oktober 2013 gebeten, bis Anfang Dezember ihre Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 mitzuteilen. Dieser Bitte sind die Tageseinrichtungen nachgekommen.

 

Die Auswertung der Anmeldezahlen ergibt, dass auf der Ebene des Kreisjugendamtsbezirks für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine Inanspruchnahme von  44 % für Plätze U3 zu erwarten ist. Aus der beigefügten Anlage sind die einzelnen Bedarfssituationen (Kinder im Alter von 1 bis unter 2 Jahren, Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren) in den 6 Jugendamtskommunen ersichtlich. Daraus folgt, dass das bisherige Platzangebot auf Dauer nicht ausreichend ist und die Kindergartenbedarfsplanung für den U3-Bereich fortgeschrieben werden muss.

 

Die vom Land vorgegebenen Quoten von 32 % vorzuhaltender Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder und 3 % in der Tagespflege wurden bereits im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bei der Planung deutlich mit 40 % überschritten. Nunmehr liegt der Bedarf bei 44 %.

 

Eine vorsichtige Beurteilung der demografischen Entwicklung lässt erkennen, dass die Jahrgangsstärken weitestgehend stabil bleiben und nur noch mit geringen demografischen Verlusten zu rechnen ist.

 

Die bisher möglichen Gruppenformumwandlungen (von Gruppenform 3 für Ü3-Kinder in Gruppenform 1 für U3 und Ü3-Kinder) hat weitestgehend  ihre Grenze erreicht. Weitere Umwandlungen sind nur noch vereinzelt möglich, weil sonst eine Ü3-Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre.

 

Der Bedarf für eine 45-Stunden-Betreuung wächst von Jahr zu Jahr. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 war bereits eine Ausnahmegenehmigung beim Familienministerium notwendig. Diese Ausnahmegenehmigung wurde erteilt. Weiteres Anwachsen der 45-Stunden-Betreuung ist mit dem Verlust von 5 Plätzen je Gruppe in der Gruppenform 3 verbunden.

 

Übergangslösungen in Form von Gruppenüberschreitungen sichern zwar eine quantitative Versorgung, die Qualität der Bildungsarbeit wird aber bei einer dauerhaften Beibehaltung deutlich reduziert.

 

Gespräche mit Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder und mit den jeweiligen Kommunen werden teilweise bereits vor der Sitzung stattfinden, um Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wird für die Sitzung eine Tischvorlage erarbeiten, die die voraussichtlich fehlenden Kindergartenplätze darstellt.