Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung nach § 50 Abs. 3 KrO NRW zur Stellungnahme des Kreises Heinsberg zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Vorlage
0148/2022/2
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Eilentscheidung „Der überarbeiteten Stellungnahme des Kreises Heinsberg zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln zu übersenden.“ wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW genehmigt.

 


Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 05. Sitzung am 10.12.2021 die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 07. Februar 2022 bis 31. August 2022 Stellungnahmen zu der Planunterlage, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können. Die Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://url.nrw/bet_rpk

Mit Schreiben vom 25.01.2022 wurde der Kreis Heinsberg gebeten, am Aufstellungsverfahren mitzuwirken und eine Stellungnahme einzureichen.

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Regionalrates werden Kommunen und Kommunalverbände darum gebeten, ihre Stellungnahmen durch die Vertretungsorgane beschließen zu lassen.

 

Die Stellungnahme ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel beigefügt.

 

In der Fachausschusssitzung verweist Ausschussvorsitzender Jansen auf den von der FW-Kreistagsfraktion am 14.08.2022 eingereichten Änderungsantrag zu TOP 2 dieser Sitzung „Stellungnahme des Kreises Heinsberg zur Neuaufstellung des Regionalplans“, der den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt und als Anlage der Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel beigefügt ist. Er teilt mit, dass er diesen Antrag unter TOP 2 ebenfalls zur Abstimmung stellen wird.

 

Zugleich teilt Ausschussvorsitzender Jansen mit, dass es noch Beratungsbedarf zu 3 Aspekten gibt:

1.  K 3 (Seite 5 der Stellungnahme)

2. Umgehung der Ortslagen Randerath und Himmerich (Seite 5 und Seite 12 der Stellungnahme)

3. B 221 Umgehung Unterbruch (Seite 12 der Stellungnahme)

 

Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden meldet stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber weiteren Klärungsbedarf aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion zu den Bereichen „Allgemeine Siedlungsbereiche Erkelenz“, „Forst- und Waldflächen“, „Ortsumgehung Lindern“ sowie „Radwegenetz“ an.

 

Im Anschluss begründet Ausschussmitglied Kassel den Änderungsantrag der FW-Kreistagsfraktion. Dezernent Goertz nimmt danach für die Verwaltung Stellung und teilt mit, dass der Kreis Heinsberg die Kritik seitens der Bürgermeisterin aus Geilenkirchen sieht und die Formulierung gemäß Änderungsantrag der FW-Kreistagsfraktion in der Stellungnahme entsprechend übernehmen kann. Ausschussmitglied Schmitz trägt vor, dass die CDU-Kreistagsfraktion den Änderungsantrag mitträgt. Weitere Ausschussmitglieder melden sich nicht zu Wort, so dass Ausschussvorsitzender Jansen den Änderungsantrag zur Abstimmung stellt.

 

Dem Änderungsantrag der FW-Fraktion wird daraufhin einstimmig gefolgt.

 

 

Nach der Abstimmung über den Änderungsantrag der FW-Kreistagsfraktion wird die Beratung zu den v. g. Aspekten aufgenommen.

 

Umgehung der Ortslagen Randerath und Himmerich (Seite 5 und 12 der Stellungnahme)

Ausschussvorsitzender Jansen teilt mit, dass der Bürgermeister von Heinsberg darum gebeten hat, auf Seite 5, 2. Absatz, letzter Satz, die Formulierung „und in konstruktiver Abstimmung mit der Stadt Heinsberg“ zu ergänzen.

 

Dieser Änderungswunsch wird von sämtlichen Ausschussmitgliedern akzeptiert.

 

Außerdem soll auf Seite 12 folgender Passus als Absatz 3 aufgenommen werden:

„Gleichwohl wird seitens des Kreises Heinsberg die Anbindung der LEP VI Fläche (Future Site InWest) in nördliche Richtung an die K 16, insbesondere zur Entlastung der Ortslagen Randerath und Himmerich unterstützt, wobei die genaue Trassenfindung jedoch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in konstruktiver Abstimmung mit der Stadt Heinsberg zu finden ist.“

 

Dieser Änderungswunsch wird mit 2 Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Ausschussmitglied van den Dolder hält die Stellungnahme der Naturschutzbehörde für ausreichend. Ausschussmitglied Dr. Wagner findet die Ergänzung wichtig.

 

 

B 221 Umgehung Unterbruch (Seite 12, letzter Absatz, der Stellungnahme)

Ausschussmitglied Dr. Schmitz erläutert, dass die CDU-Kreistagsfraktion anregt, den letzten Absatz auf Seite 12 der Stellungnahme zu streichen. Er macht deutlich, dass dies nicht als Kritik an der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung zu verstehen ist. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte die Umgehung B221 Unterbruch, die seit 35 Jahren geplant ist, weitergeführt werden. Sollte die Stellungnahme so abgegeben werden, könnte dies für kommende Planungen hinderlich sein. Daher sollte der Passus in der Stellungnahme gestrichen werden.

Ausschussmitglied Horst teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem nicht zustimmen wird. Stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber für die SPD-Kreistagsfraktion und Ausschussmitglied Dr. Wagner für die FDP-Kreistagsfraktion schließen sich der Sichtweise der CDU-Kreistagsfraktion an.

 

Der Änderungswunsch der CDU-Kreistagsfraktion wird mit 1 Enthaltung (Freie Wähler) und 2 Gegenstimmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angenommen.

 

 

Allgemeine Siedlungsbereiche Erkelenz (Seite 10 der Stellungnahme)

Stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber plädiert dafür, den ASB für Erkelenz weiter bestehen zu lassen. Nachdem stellv. Amtsleiter Dr. Borchardt und Dez. Goertz den Sachverhalt weiter erläutert haben, erklärt sich stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber mit der vorhandenen Formulierung einverstanden. Ausschussmitglied Dr. Wagner moniert allerdings die fehlende Begründung für eine Streichung. Er kann die Entscheidung so nicht fachlich nachvollziehen. Dez.      Goertz sagt zu, für die Beratung im Kreisausschuss eine Begründung nachzureichen.

 

Forst- und Waldflächen (Seite 9 der Stellungnahme)

Stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber regt an, als Kreis Heinsberg mutig voranzuschreiten und weitere Flächen aufzuforsten. Amtsleiterin von der Loo teilt mit, dass die Aufforstung grundsätzlich in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Wald und Holz NRW liegt. Die aktive Planung von Seiten des Kreises erfolgt durch die Landschaftsplanung.

Amtsleiterin von der Loo sagt zu, zu diesem Thema weitere Informationen bzw. eine Begründung zu den Beratungen im Kreisausschuss nachzureichen.

 

Ortsumgehung Lindern (Seite 5 der Stellungnahme)

Stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber fragt an, ob die Möglichkeit besteht, den Straßenverkehr vom Bahnübergang in Lindern zu trennen. Dez. Goertz weist darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch „nichts Spruchreifes“ verkündet werden kann, da alles von der K 24 n abhängt. Ausschussvorsitzender Jansen ergänzt, dass zurzeit ein Verkehrsgutachten in Arbeit ist.

 

Radwegekonzept (Seite 3 der Stellungnahme)

Stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber weist darauf hin, dass in der Stellungnahme eine Aussage darüber fehlt, dass das Radwegenetz großflächig ausgebaut werden soll. Stellv. Amtsleiter Dr. Borchardt, Amtsleiterin von der Loo und Dez. Goertz begründen daraufhin die bestehende Stellungnahme der Verwaltung u.a. mit Verweis auf das Rheinische Radverkehrskonzept. In einem nächsten Schritt sollen Machbarkeitsstudien erstellt werden, erst dann erfolgt die Planung nach Möglichkeiten. Im Anschluss zieht stellv. Ausschussmitglied Kleinsteuber seine Anmerkung zurück.

 

Ausschussmitglied Horst verweist darauf, dass die L 364 noch nicht fertiggestellt ist und für ihn die Option K 5 weiterhin offen bleiben müsste. Amtsleiterin von der Loo führt aus, dass die K 5 bereits beschrieben ist in Form der nördlichen Anbindung an die K 16 (Titel: Alter Regionalplan, K 5).

 

Ausschussmitglied van den Dolder erkundigt sich, ob mit der Formulierung zu Punkt 5.2.3 (Erneuerbare Energien) eine Einschränkung für Windenergieanlagen gemeint sei. Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag weist Dez. Goertz darauf hin, dass es sich hierbei eher um eine Regelung ähnlich der von Vorrangzonen handelt und ergänzt, dass für die Ausweisung künftiger Flächen für Windenergieanlagen die Bezirksregierung zuständig sein soll.

 

Nach ausführlicher Beratung stellt Ausschussvorsitzender Jansen die neue Fassung der Stellungnahme mit sämtlichen soeben beschlossenen Berichtigungen, Änderungswünschen, Streichungen und Ergänzungen zur Abstimmung.

Die Neufassung der Stellungnahme des Kreises Heinsberg zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird mit 2 Gegenstimmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angenommen.

 

 

Nachträgliche Begründung nach Beratungsbedarf im Fachausschuss:

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 16.08.2022 zugesagt, zu folgenden Aussagen im Rahmen der Stellungnahme zum Regionalplan weitere Ausführungen für die Beratung im Kreisausschuss am 30.08.2022 nachzuliefern.

  1. “Der Kreis Heinsberg ist vergleichsweise arm an naturnahen Strukturen. Der Wald-anteil beträgt z.B. nur ca. 11 %.” Aus welchem Grund fördert der Kreis Heinsberg nicht aktiv die weitere Aufwertung?

 

Der Kreis Heinsberg übernimmt seine aktive Rolle in der Gestaltung von Natur und Landschaft durch die Ausübung seiner Planungshoheit in der Form der Aufstellung von Landschaftsplänen. Die Armut an naturnahen Strukturen und insbesondere der geringe Waldanteil ist geologisch, aber auch kulturhistorisch bedingt. Im Kreis Heinsberg finden sich überwiegend gute bis sehr gute Böden, welche für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind. Eine Neuausrichtung im Sinne der Natur bzw. Aufwertung durch die Schaffung naturnaher Strukturen wird durch die vorliegende ertragreiche landwirtschaftliche Nutzung erschwert. Darüber hinaus obliegt die Federführung für den Bereich Waldentwicklung dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Nichtsdestotrotz werden konkrete Aufforstungsprojekte im Rahmen von Maßnahmen der Landschaftsplanung in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb laufend umgesetzt. 

 

  1. “Zu überprüfen und zu reduzieren wären aus naturschutzfachlicher Sicht die im Vergleich zum Bestand und zur Projektionszeit unverhältnismäßig großen allgemeinen Siedlungsbereichsausweisungen.” Hier wird weiterer Erklärungsbedarf gesehen.

 

Es ist unbestritten, dass auch in Zukunft weitere Flächenversiegelungen erfolgen werden. Aus dem Blickwinkel der von der unteren Naturschutzbehörde zu vertretenden Belange wären jedoch eine Reihe von Neuausweisungen von Wohnbau- und Gewerbeflächen auf ihren Umfang mit Hinblick auf den Zeithorizont des neuen Regionalplans zu überprüfen.

 

Zu den in der Stellungnahme genannten Siedlungsbereichsausweisungen werden folgende Anmerkungen nachgereicht:

 

Die Ortschaft Erkelenz-Holzweiler erhält mit der Neuausweisung als ASB die Möglichkeit, bis auf die nahezu doppelte Größe anzuwachsen. Selbst vor dem Hintergrund der touristischen Entwicklung des Ortes nach Beendigung des Tagesbaus Garzweiler II -Stichwort „Restsee“- stellt sich die Frage, wie zeitgemäß derartige Ausweisungen im Hinblick auf Klimawandel, Ressourcenschonung und nachhaltige Flächenentwicklung sind.

 

Weitere ASB-Neuausweisungen im Westen und Nordwesten von Erkelenz erscheinen auch unter dem Aspekt des auslaufenden Tagebaus und den nicht mehr stattfindenden Umsiedlungen im Vergleich zu anderen Mittelzentren wie Heinsberg oder auch Hückelhoven und Geilenkirchen unverhältnismäßig.

 

Weitere Beispiele diesbezüglich finden sich in Wegberg-Wildenrath in Richtung Osten, in Gangelt in Richtung Nordwesten sowie in Teilen auch in Hückelhoven-Baal im Norden und Süden. Allgemein stellt sich die Frage, ob sich die Ausweisungen am tatsächlich abzusehenden Bedarf dieser Ortslagen orientieren, die bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche Bebauungspläne (sowohl wohnliche als auch gewerbliche Nutzung) stark expandiert haben.

Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist es an dieser Stelle, das Gleichgewicht bezüglich des Flächenwegfalls für Natur und Landschaft durch die städtebauliche Planung herzustellen und die Feststellungsbehörde, hier Bezirksregierung Köln, darauf hinzuweisen.

 

 

Die überarbeitete Stellungnahme mit den Änderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügt.

 

Da die nächste Kreistagssitzung am 13.09.2022 und somit erst nach dem Fristende zur Stellungnahme am 31.08.2022 stattfinden wird, entscheidet der Kreisausschuss gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW (Eilentscheidung). Die getroffene Eilentscheidung ist dem Kreistag nach § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses bemängelt die FDP-Fraktion, dass die als Anlage beige-fügte Stellungnahme der Kreisverwaltung mit Datum vom 18.08.2022 den Anschein erwecken würde, als hätte die Verwaltung die Stellungnahme bereits vor der Sitzung des Kreis-ausschusses versendet. Dezernent Lind erläutert, dass es sich hierbei um eine Entwurfsfas-sung handele und die Stellungnahme selbstverständlich noch nicht ohne die Beschlussfassung des Kreisausschusses an die Bezirksregierung verschickt worden sei.

Auf den Hinweis der FDP-Fraktion, dass die allgemeinen Siedlungsbereiche nicht genug be-gründet seien, erklären die CDU-Fraktion sowie die Verwaltung, dass diese in den Erläute-rungen ausreichend gewürdigt worden seien – insbesondere mit Hinblick auf den zwangsläu-figen Abstimmungsprozess zwischen Naturschutz und Siedlungsgebieten.

 

Der Kreisausschuss beschließt sodann mehrheitlich im Wege der Eilentscheidung:

 

„Der überarbeiteten Stellungnahme des Kreises Heinsberg zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln zu übersenden.“