Betreff
Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der Jakob-Muth-Schule
Vorlage
0167/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1.  Der Schulstandort der Jakob-Muth-Schule in Heinsberg-Oberbruch wird aufgegeben.

 

2.  Die Jakob-Muth-Schule, Teilstandort-Oberbruch, wird am Standort Erkelenz-Gerderath neu errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb zu schaffen. Den zuständigen politischen Gremien werden zu gegebener Zeit entsprechende Beschlussvorschläge präsentiert.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulstandortes der Jakob-Muth-Schule in Gangelt Verhandlungen mit dem Grundstückeigentümer und der Gemeinde Gangelt zu führen mit dem Ziel, die baulichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb zu schaffen. Den politischen Gremien werden zu gegebener Zeit entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet.

 


Am 15.08.2022 wurden die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch präsentiert.

 

Nach dem Ergebnis der Schulentwicklungsplanung ist, wie auch bereits unter dem vorherigen TOP dargelegt wurde, davon auszugehen, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen in den nächsten Jahren steigen werden.

 

Ausbaunotwendigkeiten bestehen danach insbesondere in Bezug auf die Janusz-Korczak- und die Jakob-Muth-Schule, nicht zuletzt auch mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend für die Schulklassen 1 bis 4.

 

Darüber hinaus wird im Gutachten empfohlen, die Verteilung der Förderschulen über das Kreisgebiet grundsätzlich beizubehalten.

 

Die Verwaltung hat sich bereits im laufenden Schulentwicklungsplanungsprozess fortlaufend mit der notwendigen Erweiterung der Schulen befasst, um zügig nach Fertigstellung ein Konzept zum Ausbau der Förderschulen vorlegen zu können. Bereits in der vergangenen Sitzung des Kreisausschusses wurde hierüber ausführlich berichtet.

 

Was den Hauptstandort der Jakob-Muth-Schule in Gangelt anbelangt, so wurde durch die Anmietung des Containerbaus bereits eine Interimslösung geschaffen, die es schon jetzt ermöglicht, die OGS in die Schule zu integrieren, wie es auch die Empfehlungen der Schulentwicklungsplanung vorsehen.

 

Zur Umsetzung einer dauerhaften Lösung sollen in enger Abstimmung mit der Gemeinde Gangelt Flächen neben dem bestehenden Schulgebäude erworben werden. Zunächst war mit Blick darauf, dass die Gemeinde Gangelt auch Eigentümerin des Schul-Bestandsgebäudes ist, ein Erwerb durch die Gemeinde und anschließende Anmietung des noch zu errichtenden Erweiterungsbaus durch den Kreis vorgesehen. Aufgrund von Abschreibungsmöglichkeiten wäre jedoch ein Grunderwerb und Schulbau durch den Kreis selbst von finanziellem Vorteil. Die Verhandlungen der Gemeinde mit den Grundstückseigentümern sind bereits fortgeschritten und ließen sich vom Kreis fortführen. Zusätzlich zum Erweiterungsbau stellt sich die Frage, ob das derzeit angemietete Gebäude vom Kreis erworben werden sollte. Auch insoweit wird die Übernahme der Liegenschaft und Eigenbewirtschaftung unter Berücksichtigung der Abschreibungsmöglichkeiten gegenüber einer weiteren langfristigen Anmietung für den Kreis voraussichtlich finanziell vorteilhaft sein. Die entsprechenden Rahmenbedingungen bedürfen noch einer Klärung. Entsprechende Gespräche mit der Gemeinde werden derzeit geführt.

 

Hinsichtlich des Teilstandortes der Jakob-Muth-Schule in Oberbruch kommt eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes hingegen nicht in Betracht; im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Gesamtschule Heinsberg – Waldfeucht ihrerseits auf die Räumlichkeiten angewiesen sein wird, so dass eine langfristige Vermietung des Objekts seitens der Stadt Heinsberg nicht in Aussicht gestellt werden kann. Zudem wird im Gutachten zur Schulentwicklungsplanung empfohlen, schon angesichts des besonderen Zuschnitts der Räumlichkeiten über eine Alternative nachzudenken.

 

Wie bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 30.08.2022 berichtet wurde, wurden zwecks Suche eines geeigneten Grundstücks alle Kommunen um Unterstützung gebeten. Grundstücke in ausreichender Größe sind jedoch überwiegend nicht oder nicht zeitnah vorhanden. Im Stadtgebiet Heinsberg wäre zwar ein Grundstück verfügbar, dieses würde der Größe nach jedoch nicht ausreichen, um ein Schulgebäude einschließlich Schulhof für den gesamten Teilstandort unterzubringen. Eine Teilung der Schule wäre die zwingende Folge, was nicht nur einen weiteren Grundstückserwerb mit der damit verbundenen zusätzlichen Unterhaltung eines weiteren Standortes, sondern auch alle im Gutachten benannten, mit einer Schulteilung verbundenen negativen Aspekte zur Folge hätte (gemeinsame Schulkultur, Lehrerpräsenz).

 

Zwischenzeitlich hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.09.2022 den Kauf eines Grundstücks in Erkelenz-Gerderath, welches mit einer Größe von 11.392 m² auch perspektivisch ausreichend groß ist, um den gesamten Teilstandort auch künftig an einem Standort unterzubringen, beschlossen.

 

Mit einer Verlagerung des Standortes von Oberbruch nach Gerderath würde nach wie vor dem Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung getragen. Auch die Verteilung der Förderschulen mit den Schwerpunkten LES auf das Kreisgebiet bliebe vom Grundsatz her - wenn auch in veränderter Form - erhalten.

 

Auch in diesem Fall sind die finanziellen Rahmenbedingungen zur Errichtung eines Schulneubaus noch nicht absehbar und bedürfen einer genauen Kalkulation.