Betreff
Die große Vormundschaftsreform zum 01.01.2023
Vorlage
0173/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 


Zum 01.01.2023 tritt die große Vormundschaftsreform mit einschneidenden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Kraft.

 

Die Reform ist darauf ausgerichtet, die Interessen des Kindes und die Beziehung zwischen Vormund und Kind zu fördern. Das Gesetz stärkt besonders die nicht-behördlichen Formen der Vormundschaft, insbesondere die ehrenamtliche Vormundschaft, aber auch Vereins- und berufliche Vormundschaft.

 

Außerdem werden explizite Rechte der Kinder und Jugendlichen unter Vormundschaft eingeführt und die entsprechenden Pflichten des Vormunds deutlicher herausgearbeitet.

 

Im Licht der Reform erfolgt die Einrichtung einer Stelle für die Koordination der strukturellen Gewinnung, Auswahl, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder.

 

Im Rahmen einer Projektförderung wird dabei eine anteilige, befristete Finanzierung über das Projekt DO IT! - NRW -Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge- generiert.

 

Die Verwaltung stellt die wesentlichen Kernpunkte/ Inhalte im Rahmen einer mündlichen Präsentation dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung.