Betreff
Kinder- und Jugendförderung
Anpassung der Förderrichtlinien im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit §§ 11-13 SGB VIII
Vorlage
0174/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Umsetzung ab dem 01.01.2023.

Gleichzeitig tritt die aktuelle Förderrichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zum 31.12.2022 außer Kraft.

 


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.06.2022 die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2020-2025 beschlossen.

 

Damit einhergehend hat die Verwaltung den Prüfauftrag zu einer Überprüfung und Fortschreibung der Förderrichtlinien verbunden.

 

Es wurde zum einen grundsätzlich geprüft, inwieweit die zurzeit geltenden Fördergrundsätze und Beträge der einzelnen Förderbereiche einer Angleichung, die allgemeinen Kostenentwicklung betreffend, bedürfen.

 

Dementsprechend wurden die Beträge den jeweiligen Förderbereichen durch Erhöhung angepasst.

 

Zum anderen wurden rechtliche Neuerungen im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen und inhaltlichen Fortschreibung und Ausrichtung berücksichtigt.