Betreff
Kinder- und Jugendförderung
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Wegberg: Antragstellung der Katholischen Kirchengemeinde Sankt Martin Wegberg
Vorlage
0175/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die fortgesetzte Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Jugendeinrichtung  „KATHO“ durch Finanzierung einer befristeten Vollzeitstelle im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 sowie durch die übliche Sachkostenpauschale.

Vor Ablauf der Befristung  wird dem JHA ausführlich über die Entwicklung berichtet werden.

 

Position:

Betrag in €:

Personalkosten pro Jahr

 

 Ca. 46.700,00 Euro (1,0 Stelle zunächst befristet bis 31.12.2023)

Sachkosten für die offene Kinder- und Jugendförderung pro Jahr

 

5.500 Euro

Gesamtkosten:

 Ca. 52.200,00 Euro

 

Mögliche Förderung:  Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. Pos. 1.1 KJFP NRW

 

Über die Förderung hinaus gehende Kosten: ja

 

Anlagen:

Anschreiben Katholische Kirchengemeinde Sankt Martin v. 28.06.2022 


Mit Schreiben vom 28.06.2022 weist der Träger „St. Martin Wegberg“ auf einen signifikanten Aufgabenzuwachs und insbesondere eine zunehmende Frequentierung von Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten der offenen Jugendhilfeeinrichtung „KATHO“ aus dem Raum Wegberg und die damit einhergehende personelle Engpassung für die derzeit eine sozialpädagogische Fachkraft hin.

 

Im Vorfeld hat der Träger des Jugendzentrums KATHO Wegberg im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Qualitätsgespräche mit dem Kreisjugendamt seit mindestens 2021 regelmäßig auf eine hohe Belastung durch die starke Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Ausgangslagen hingewiesen.

 

Es handele sich dabei vorwiegend um Jugendliche, die schulische Probleme haben. Sie zeigen ebenfalls häufig erhebliche Defizite in ihrer Sozialkompetenz auf. Ihre Schülerbiografien wiesen nicht selten Lücken auf; es fehle an schulischen Abschlüssen und beruflichen Perspektiven. Die geschilderten Problemstellungen erschwerten somit Zugänge in eine übliche gesellschaftliche Teilhabe der Jugendlichen. Die Jugendeinrichtung biete daher einen Ort der Akzeptanz, der Wertschätzung und der Entwicklung der Persönlichkeit.

 

Im Kontext der Qualitätsgespräche zwischen dem Kreisjugendamt und dem Träger des Jugendzentrums wurde daraufhin vereinbart, verstärkt die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern (u. a. Streetworkerin Wegberg, der hiesigen Kinder- und Jugendförderung, ASD, Schulsozialarbeit, evangelisches Jugendzentrum EvHa, Arbeitsagentur, Jugendzentrum Culture Clash in Wassenberg etc.) zu suchen, um Lösungen für verschiedene Probleme der Zielgruppe zu entwickeln. Vor allem durch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum der evangelischen Kirche sollten Synergieeffekte ausgelotet werden.

Im Ergebnis zeigte sich jedoch, dass die intensivierten Kooperationen nicht in der Lage sind, der bestehenden Problematik fachlich angemessen zu begegnen.

 

Insofern kann unter den aktuellen wie den zurückliegenden Voraussetzungen der personellen Situation mit nur einer Fachkraft den jugendlichen Besucherinnen und Besuchern des Jugendzentrums nicht mehr fachlich angemessen begegnet werden.

 


Vor allem kann eine Fachkraft nicht gleichzeitig die pflichtgemäßen Aufgaben gemäß §11 SGB VIII (u.a. außerschulische Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Kinder- und Jugenderholung) und die intensive Arbeit mit der skizzierten Gruppe Jugendlicher fachgerecht und unter dem Aspekt der zu garantierenden Aufsichtspflicht bewerkstelligen.  

 

Die Verwaltung hat sodann in einem ersten Schritt auf den dargelegten Bedarf der Katholischen Pfarrgemeinde St. Martin und zur Milderung der Problemlage mit dem Einsatz von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Deckung der Personalkosten einer angehenden Fachkraft der Sozialen Arbeit befristet bis zum 31.12.2022 reagiert und die Situation in einem weiteren Schritt in diesem Zeitraum einer intensiven Bewertung unterzogen.

 

Die somit durch das Bundesprogramm kurzfristig realisierte zusätzlich eingerichtete Stelle hat im Ergebnis schließlich erneut gezeigt, dass das Arbeitsaufkommen und der oben beschriebene Aufgabenzuwachs eine kontinuierliche Fortsetzung der fachpädagogischen Arbeit einer zweiten Fachkraft erforderlich macht.

 

Das Fachamt empfiehlt die zunächst auf ein Jahr befristete Förderung der Personalkosten für eine pädagogische Fachkraft der Sozialen Arbeit und die Beobachtung des mittel- und längerfristigen weiteren Bedarfs, um einschätzen zu können, ob die skizzierte Zielgruppe auch dauerhaft die Einrichtung als Anlaufstelle nutzt bzw. der erhöhte Personalbedarf auf unabsehbare Zeit notwendig sein sollte.

 

Die kontinuierliche Begleitung, Auswertung und Anpassung an den jeweiligen Bedarf im Kontext sowohl der Jugendhilfeplanung als auch der Jugendförderung und des Jugendschutzes sind integraler Bestandteil der Fachberatung durch das hiesige Kreisjugendamt.

 

Die Finanzierung der zusätzlichen Stelle für den befristeten Zeitraum von einem Jahr kommt nach derzeitiger Einschätzung des Fachamtes ohne eine Erhöhung des bisherigen haushalterischen Ansatzes aus.