Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg
Vorlage
0201/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt die Erörterungen zum Stand der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg zur Kenntnis und stimmt der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung zu, auf die generelle Beauftragung eines externen Fachbüros zu verzichten und nur punktuelle Beratungsleistung je nach Frage-stellung gezielt in Anspruch zu nehmen.

 


Der Kreis Heinsberg ist Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW. Ihm obliegen daher die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird der Kreis auch als "zuständige Behörde“ bezeichnet und ist verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Gemäß §8 Abs. 3 PBefG (Zitat):

„… Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen …“.

 

Bei der Fortschreibung des NVP ist besonderes Augenmerk auf das gesetzgeberische, für 2022 formulierte Ziel eines barrierefreien Ausbaus des ÖPNV zu legen. Die WestVerkehr GmbH konnte die Erhebung der ÖPNV-Haltestellen im Kreisgebiet bis zum Sommer abschließen. Der NVR hat mitgeteilt, dass die Erhebungsdaten für den Kreis Heinsberg nun erfolgreich in den Infrastrukturatlas des NVR importiert wurden. Der Infrastrukturatlas ist eine webbasierte Datenbank, zu der jede Kommune Zugang erhalten soll. In der Datenbank stehen die IST-Daten der Haltestelleninfrastruktur zur Ansicht und für Auswertungen zur Verfügung. Des Weiteren sind die Daten nach erfolgter Veränderung bzgl. ihrer Eingaben, z. B. der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle, entsprechend zu aktualisieren.

 

Nähere Erläuterungen zum NVR-Infrastrukturatlas erfolgen in der Sitzung.

 

Gemeinsam mit der WestVerkehr bietet der Kreis am 28. Oktober 2022 auf dem Betriebshof der WestVerkehr für die kommunalen Behindertenbeauftragten sowie andere Vertreter für die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen eine Informationsveranstaltung zur Barrierefreiheit im ÖPNV an. Geplant ist, in Theorie und Praxis am Fahrzeug sowie der Haltestelle die Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV bis zur Barrierefreiheit aufzuzeigen. Über den Verlauf und das Feedback der Veranstaltung wird in der Ausschusssitzung informiert.

 

Abweichend von den Erläuterungen zur Gremiensitzung am 22.12.2020 (TOP 14) schlägt die Verwaltung nun in Absprache mit der WestVerkehr GmbH vor, auf ein externes Fachbüro für die Erstellung des Nahverkehrsplanes im Allgemeinen zu verzichten. Die Entwicklung des Zielkonzeptes unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Jahre sowohl beim On-Demand-Verkehr im Kreis, dem MultiBus, als auch der Stadtbus-Verkehre sowie der Schnellbusoffensive für den ÖPNV des Kreises Heinsberg ist so weit fortgeschritten, dass eine allgemeine Beratung nicht mehr sinnvoll erscheint.

 

Die Verwaltung greift bei den Themen Finanzierung, Rechtsrahmen sowie Aufbereitung der Vergabe der Verkehrsleistung (öDA) auf die bisherige juristische Beratungsgesellschaft zurück, um von vornherein Komplikationen in Bezug auf die noch nicht gänzlich beendeten Vergabeverfahren und anhängigen anderweitigen Beschwerdeverfahren vermeiden zu wollen. Ebenso erscheint es aus heutiger Sicht sinnvoll, die Anschlussvergabe (ab 2028) der ÖPNV-Leistung frühzeitig vorzubereiten. Inwieweit dies in der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Berücksichtigung finden soll, wird sich in der zukünftigen Zusammenarbeit herausstellen. Zielsetzung ist, bis Mitte 2023 mit einem beschlossenen Entwurf in das schlussendliche Beteiligungsverfahren zu gehen.

 

Die WestVerkehr wird sich ggf. bei akuter Fragestellung im Planungsprozess durch die Verwaltung, den AVV/NVR sowie ggf. entsprechenden Fachbüros Unterstützung holen.

 

Der AVV/NVR unterstützt die Fortschreibung bei den im allgemeinen vorgegebenen AVV-spezifischen Themen wie Tarif und Vertrieb, AVV-Produktpalette sowie Barrierefreiheit in bewährter Form. Die Ergebnisse des AVV-Gutachtens zur „Untersuchung von Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV im AVV“ fließen ebenfalls mit ein.