Beschlussvorschlag:
Im Nachgang zu den erfolgten
Beratungen im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen und der
Behandlung im Beirat für Generationenfragen wird eine Arbeitsgruppe, bestehend
aus je einem/r Vertreter/in des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und
Generationenfragen, des Beirates für Generationenfragen, des
Jugendhilfeausschusses, der Pflegeeinrichtungen und der Verwaltung, gebildet.
Die Arbeitsgruppe soll ein Positionspapier zum Thema „Generationenübergreifende
Begegnungen“ mit Leitplanken erarbeiten, wie man die bereits bestehenden
Aktivitäten der Träger unterstützen und eventuell bestehende Schwierigkeiten
beseitigen kann.
In seiner Sitzung am
19.05.2021 hat der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
auf den gemeinsamen Ergänzungs-/Änderungsantrag von CDU-Fraktion und
FDP-Fraktion vom 21.01.2021 betreffend „Antrag der FDP-Fraktion vom 14.12.2020
(TOP 3.1; Vorlage 0109/2021) beschlossen: „Der Beirat für Generationenfragen
wird gebeten, mit sachlicher Unterstützung der Kreisverwaltung und der Träger
der Einrichtungen ein Konzept zur „generationenübergreifenden Betreuung“ zu
erarbeiten.“
Der Vorsitzende des
Beirates für Generationenfragen, Herr Heinz-Peter Benetreu, hat den Ausschuss
für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen in der Sitzung vom 10.08.2022
über den Diskussionsstand und die hieraus entstandenen Empfehlungen des
Beirates unterrichtet. Diese Erläuterungen wurden durch die Verwaltung anhand
vorliegender Daten und Fakten ergänzt.
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen vom 10.08.2022 ist
das Gremium der Anregung des Ausschussvorsitzenden einvernehmlich gefolgt,
anstelle der ursprünglich vorgesehenen Erarbeitung eines Konzeptes eine kleine
Arbeitsgruppe zu bilden. Ausschussvorsitzender Dr. Kehren hat an der Sitzung
des Beirates für Generationenfragen am 24.08.2022 teilgenommen.
Auf der Grundlage der
erfolgten Beratungen im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und
Generationenfragen und der Behandlung im Beirat für Generationenfragen soll
eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem/r Vertreter/in des
Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen, des Beirates für
Generationenfragen, des Jugendhilfeausschusses, der Pflegeeinrichtungen und der
Verwaltung gebildet werden.
Über ihre Ergebnisse berichtet die Arbeitsgruppe dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen.