Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg leitet den Zuschuss des
Landes Nordrhein-Westfalen für jeweils 1,5 VZÄ in Höhe der tatsächlichen
entstehenden Personalkosten, max. 55.000 € je VZÄ, an den Kreisverband
Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes und das Diakonische Werk des
Kirchenkreises Jülich weiter und gewährt freiwillig zur Finanzierung etwaiger
höherer tatsächlichen Personalkosten und zur Unterstützung der Kosten des
Arbeitsplatzes über die tatsächliche Weiterleitung der Landesmittel hinaus
einen jährlichen Zuschuss aus Kreismitteln wie bisher in Höhe von 5.000 € je
VZÄ.
In
der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am
12.08.2020 (TOP 5.2 Nr. 3) hat die Verwaltung erstmalig über das Kommunale
Integrationsmanagement (KIM) des Landes Nordrhein-Westfalen berichtet. Nachdem
die Ausschusssitzung am 03.02.2021 ausgefallen ist, haben der Kreistag am
23.03.2021 (TOP 6) bzw. der Kreisausschuss in den Sitzungen vom 09.02.2021 (TOP
5) und 09.03.2021 (TOP 6) jeweils einstimmig beschlossen:
„Der
Kreis Heinsberg sieht die Implementierung des Kommunalen
Integrationsmanagements als eine bedeutende Aufgabe zur erfolgreichen
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, um die sich daraus
ergebenden Potentiale für die betroffenen Personen und für die Gesellschaft
bestmöglich zu nutzen. Die Verwaltung wird daher beauftragt,
- das Kommunale Integrationsmanagement
(KIM, Bausteine 1 bis 3) im Kreis Heinsberg entsprechend der einschlägigen
Landesvorgaben unter Einbeziehung der agierenden Behörden und Institutionen
dauerhaft zu implementieren,
- die dazu
notwendigen Anträge auf Landesförderung zu stellen,
- das mit der vorgeschriebenen
Qualifizierung/Ausbildung erforderliche Personal zu stellen,
- im Baustein 2 (Case Management)
insgesamt zwei Stellen an Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf der Grundlage
eines noch zu erstellenden Konzeptes weiterzuleiten und
- dem
Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen regelmäßig über den
Stand der Umsetzung zu berichten.
Der Kreis Heinsberg leitet einen
Zuschuss des Landes für das VZÄ in Höhe der tatsächlichen entstehenden
Personalkosten, max. 55.000 €, an das DRK bzw. die Diakonie weiter und gewährt
freiwillig zur Finanzierung etwaiger höherer tatsächlichen Personalkosten und
zur Unterstützung der Kosten des Arbeitsplatzes über die tatsächliche
Weiterleitung der Landesmittel hinaus einen jährlichen Zuschuss aus
Kreismitteln in Höhe von 5.000 € je VZÄ.“
Über
die Fortschritte der Implementierung des KIM hat die Verwaltung in den
Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am
11.08.2021 (TOP 3.1), am 03.03.2022 (TOP 5.2 Nr. 2) und am 11.05.2022 (TOP 2.6
Nr. 2) berichtet.
Seit dem 01.07.2022 hat das
Kommunale Integrationsmanagement seine operative Arbeit aufgenommen (s. auch
Presseveröffentlichungen über den „offiziellen“ Auftakt am 06.09.2022). Das KI
ist nunmehr auf Vorgabe des Landes NRW in die rechtskreisübergreifende
Einzelfallberatung eingestiegen. Im Zuge aufsuchender Sozialarbeit wird
Ratsuchenden mit Einwanderungsgeschichte umfassende Unterstützung „von der
Einreise bis zur Einbürgerung“ angeboten. Dies geschieht in enger Kooperation
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie mit dem Diakonischen Werk
des Kirchenkreises Jülich im Stadtgebiet Erkelenz und dem Kreisverband
Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes im Stadtgebiet Hückelhoven.
Wie
berichtet, hat das Land ab 2022 die Anzahl der geförderten Stellen im Case
Management (Baustein 2) auf insgesamt zwölf VZÄ erhöht (die entsprechenden
Fördergelder überweist das Land unaufgefordert). Derzeit sind 4,65 VZÄ beim
Kreis Heinsberg besetzt – zudem 1,0 VZÄ beim DRK und 0,5 VZÄ (von 1,0) bei der
Diakonie; es sind insgesamt neun Personen kreisweit tätig und bieten Sprechstunden in den
Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in den Gemeinschaftsunterkünften an. Auf der Grundlage bereits vorhandener Strukturen wurde
abgestimmt, dass die Diakonie für das Stadtgebiet Erkelenz und das DRK für das
Stadtgebiet Hückelhoven zuständig ist. Die Kreisbediensteten bedienen die
anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die notwendige Personalakquise
wird fortgesetzt.
Die Zahl der in den Kreis
Heinsberg zugewanderten Menschen – nicht nur aus der Ukraine wegen der dortigen
Kriegsereignisse – ist anhaltend hoch. Neben den fortlaufenden Unterstützungen
bei der Bewältigung des Alltages treten aktuell insbesondere Probleme bei der
Versorgung mit Wohnraum hinzu. Im Rahmen einer ersten Evaluation gemeinsam mit
Vertretern der Städte Hückelhoven und Erkelenz sowie der beiden Träger der
Freien Wohlfahrtspflege wurde bereits festgestellt, dass die Zuordnung von
jeweils 1,0 VZÄ für die großen Städte Erkelenz und Hückelhoven nicht
auskömmlich ist. Diese Zuordnung wurde seinerzeit ausgehend von der insgesamt
vom Land vorgesehenen Stellenförderung für sechs Stellen vorgenommen. Seit 2022
sind – wie oben bereits aufgeführt – zwölf Stellen für den Kreis Heinsberg vom
Land vorgesehen.
Mit dem Kreisverband Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich wurde nunmehr eine Verstärkung der operativen Tätigkeit in den beiden Kommunen vereinbart. Es sollen ab 01.01.2023 jeweils 1,5 VZÄ an die beiden Träger der Freien Wohlfahrtspflege übertragen und die Kostenerstattung auf der Basis der oben aufgeführten Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages weitergeleitet werden.