Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2021
Vorlage
0223/2022
Art
Beschlussvorlage/Antrag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis und leitet diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zu. 


Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushalts-wirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.

 

In dem Entwurf der Ergebnisrechnung 2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von
650.378,23 € ausgewiesen. In der Haushaltsplanung 2021 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 4.524.050,00 € ausgewiesen, so dass sich eine voraussichtliche Verbesserung von 5.174.428,23 € ergeben würde.

 

Der gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Goertz aufgestellte Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde von Herrn Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt. Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zuzuleiten.

 

Bevor eine Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 102 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (Anlage 1), der Finanzrechnung (Anlage 1), den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Das Zahlenwerk des kompletten NKF-Jahresabschlusses hat einen erheblichen Umfang, der mit dem Umfang des Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise wird aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Gesamtwerkes (z. B. der Teilrechnungen) und eine Versendung mit diesen Erläuterungen verzichtet. Unabhängig von der bevorstehenden detaillierten Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss haben alle Kreistagsmitglieder die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen oder im Online-Sitzungsdienst einzusehen.