hier: Beteiligung über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter Jüchen GmbH
Beschlussvorschlag:
- Der Gründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH mit einem Stammkapital
in Höhe von 25.000 € durch die NEW Smart City GmbH sowie dem Entwurf des
Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem Anteilsverkauf und der Anteilsabtretung
von 50 % der Anteile an der Stadtentfalter Jüchen GmbH an die Stadt Jüchen zu
einem Nominalwert in Höhe von 12.500 € wird zugestimmt.
Anlagen der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses:
Anlage
1 - Gesellschaftsvertragsentwurf
der Stadtentfalter Jüchen GmbH
Anlage
2 - Marktanalyse Stadtentfalter
Jüchen GmbH
Anlage
3-5 - Stellungnahmen aus dem
Branchendialog von der IHK und KWH
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd.
0,02 %
zusammen rd. 8,95 %.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen
der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a.
bei der Gründung von neuen Gesellschaften.
Nach
den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse
der Räte bzw. des Kreistages, wie aus §
41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und §
26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Begründung:
Die NEW Smart City GmbH ist
eine 100%ige Tochter der NEW AG.
Die NEW Smart City GmbH
beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadt Jüchen das Quartier
„Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd“ in einer gemeinsamen
Projektgesellschaft zu entwickeln.
Geplant ist, dass die NEW
Smart City GmbH zunächst die gemeinsame Gesellschaft, firmierend als
Stadtentfalter Jüchen GmbH, als 100%ige Tochter der NEW Smart City GmbH gründet
und zu einem späteren Zeitpunkt 50 % der Geschäftsanteile an die Stadt Jüchen
verkauft. Möglicherweise erfolgt die Gründung auch direkt gemeinsam durch die
NEW Smart City GmbH und die Stadt Jüchen GmbH.
Die nachfolgende Grafik
zeigt die künftige Einbindung der Stadtentfalter Jüchen GmbH in die NEW Smart
City GmbH.
Die Stadtentfalter Jüchen
GmbH soll mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet werden, an
dem die NEW Smart City GmbH und die Stadt Jüchen jeweils zur Hälfte beteiligt
sein sollen. Die Geschäftsführung soll aus zwei Mitgliedern bestehen – ein
Mitglied wird von der Stadt Jüchen entsandt und ein Mitglied von der NEW Smart
City GmbH.
Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und
Betrieb konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs-
und -verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender
lnfrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten sowie die Erbringung von
Beratungsleistungen, Managementleistungen, Ingenieursdienstleistungen,
Planungen, Entwicklungen, Umsetzungen und der Betrieb von Versorgungs- und
Kommunikationsinfrastruktur. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als
Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.
Die Entwicklung der
Infrastruktur für Wärme- und Kälteversorgung der Ressourcensiedlung
Otzenrath-Süd wird die Stadtentfalter Jüchen GmbH nach ihrer Gründung von der
Stadtentfalter GmbH übernehmen.
Darüber hinaus hat die NEW
Smart City GmbH über die Stadtentfalter GmbH die für dieses Innovationsvorhaben
bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modellvorhaben
Wärmenetzsysteme 4.0) beantragt. Ein positiver Bescheid des Fördermittelträgers
über die Zusage der Förderung liegt der Stadtentfalter GmbH vor. Das
Investitionsvolumen für die Energieversorgung der Ressourcenschutzsiedlung
Otzenrath-Süd beläuft sich auf rund 2,9 Mio. € und erwirtschaftet eine
voraussichtliche Gesamtkapitalrendite nach Steuern von rund 5,3 %. Die Investitionen
in Infrastrukturmaßnahmen erfolgen, wie im Bereich der Energieversorgung von
Quartieren üblich, sukzessiv und analog zum Baufortschritt des Quartiers.
Das vorgestellte Projekt ist das erste Ressourcenschutz-Quartier,
welches die NEW-Gruppe im Rhein-Kreis Neuss umsetzt. Die Geschäftsführung der
NEW Smart City GmbH verspricht sich eine Signalwirkung für weitere Projekte in
der Region. Im Hinblick auf das große Interesse der Stadt Jüchen, mit der
NEW-Gruppe weitere Projekte partnerschaftlich voranzutreiben und umzusetzen,
hält die Geschäftsführung der NEW Smart City GmbH eine Umsetzung trotz
Unterschreitung der Ziel-Gesamtkapitalrendite von 5,5% nach Steuern für
sinnvoll.
Die Marktanalyse der Gesellschaft (Anlage 2 der Einladung zur
Sitzung des Kreisausschusses) wurde im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der
Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme
übermittelt. Bislang wird die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft sowohl
zur Gründung der Stadtentfalter Holding GmbH als auch für die
Gesellschaftsgründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH als geltend gewertet, da
zu letzteren explizit bislang keine zusätzlichen Stellungnahmen abgegeben
wurden. Die Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlagen 3 - 5 der
Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügt.
Die Gewerkschaft Verdi hat sich bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht
geäußert, so dass aktuell davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen die
Neugründung vorliegen.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW
i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW
bedarf es hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die
Entscheidung des Kreistages steht unter dem Vorbehalt, dass das
Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW
i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen
abgeschlossen wird.