Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 650.378,23 € wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
Gemäß §
53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit §
96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2021 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 650.378,23 € aus. In der Haushaltsplanung 2021 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 4.524.050,00 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 5.174.428,23 € ergibt. Somit ist der Haushalt im Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses des Kreises aufweist. Demnach gilt folgende Berechnung:
Eigenkapital zum
31.12.2021 |
74.232.235,85 € |
davon: Allgemeine Rücklage |
43.591.221,84 € |
davon: Ausgleichsrücklage |
29.990.635,78 € |
davon: Jahresüberschuss |
650.378,23 € |
3 % der Bilanzsumme des
Kreises Heinsberg i. H. v. 447.816.048,43 € |
13.434.481,45 € |
Jahresüberschuss
2021 |
650.378,23 € |
davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage |
650.378,23 € |
davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage |
-
€ |
neue Ausgleichsrücklage zum
01.01.2022 |
30.641.014,01 € |
neue Allgemeine Rücklage zum
01.01.2022 |
43.591.221,84 € |
Eigenkapital zum
01.01.2022 |
74.232.235,85 € |