Betreff
Änderung Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg
Vorlage
0004/2023/2
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises Heinsberg wird mit Wirkung zum 01.05.2023 entsprechend dem als Anlage 3 der Einladung zur Kreistagssitzung beigefügten Entwurf neugefasst. 


Die Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises wurde zuletzt durch Beschluss des Kreistages in der Sitzung am 14.06.2022 mit Wirkung zum 01.11.2022 geändert. Die Umsatzsteuerpflichtigkeit bestimmter Leistungen der Kreismusikschule sowie das Inkrafttreten des Gesetzes für faire Verbraucherverträge führten zu einer Änderung und Anpassung der Entgeltordnung.

 

Angesichts des zwischenzeitlich gestiegenen Zuschussbedarfes ist - wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus am 23.01.2023 sowie des Kreisausschusses am 24.01.2023 thematisiert - nunmehr eine erneute Anpassung der Entgeltordnung notwendig.

 

Um dieser Kostenentwicklung entgegenzusteuern, sind über Entgelterhöhungen Mehreinnahmen zu generieren; zudem ist beabsichtigt, im Erwachsenenbereich kostenintensive Angebote im Einzelunterricht durch Gruppenangebote zu ersetzen. Im Bereich des Instrumental-/Vokalunterrichts für Kinder und Jugendliche ist ebenfalls zur Reduzierung des Zuschussbedarfs eine moderate Erhöhung vorgesehen. Der musiktheoretische Unterricht wird mehr und mehr nachgefragt, sodass dieser wieder als Unterrichtsfach der Musikschule angeboten werden sollte. Ensembles wurden bislang entgeltfrei angeboten; für Schüler/innen der Musikschule des Kreises soll das Ensemble weiterhin entgeltfrei sein. Für alle weiteren Ensemble-Mitwirkenden soll ein Entgelt in Höhe von 10,00 € (Kinder und Jugendliche) und 13,00 € (Erwachsene) erhoben werden.

 

Die beabsichtigte Erhöhung der Entgelte ist der Anlage 1 der Einladung zur Kreistagssitzung zu entnehmen.

 

Die der Einladung zur Sitzung des Kreistages beigefügte Anlage 2 gibt einen Überblick über die Unterrichtsentgelte anderer Musikschulen.

 

Es wird vorgeschlagen, zum 01.05.2023 die Entgelte entsprechend dem als Anlage 3 der Einladung zur Kreistagssitzung beigefügten Entwurf der neuen Entgeltordnung (Ziffern 1.1.1 Kurs-/Jahresentgelte sowie 2 Instrumentenmiete) zu erheben und die bisherigen Ausführungen zu den 10er-Karten für Erwachsene, wie sie in der aktuell gültigen Entgeltordnung für die Musikschule des Kreises unter Ziffer 1, Absatz 2 enthalten sind, zu streichen.