Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Vorlage
0011/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Den Vorschlägen zur Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg wird zugestimmt.  


Die Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028 erfolgt auf der Grundlage des § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in Verbindung mit dem Erlass über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 04.03.2009 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Alle fünf Jahre tritt bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg sind aus den Einwohnern der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke jeweils sieben Vertrauenspersonen vom Kreistag zu wählen. Für die Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Die Städte und Gemeinden des Kreises sind den Amtsgerichtsbezirken wie folgt zugeordnet:

 

Amtsgerichtsbezirk Erkelenz

Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg

Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen

Gemeinde Gangelt, Städte Geilenkirchen und Übach-Palenberg

Amtsgerichtsbezirk Heinsberg

Gemeinden Waldfeucht und Selfkant, Städte Heinsberg und Wassenberg

 

Ein besonderes Wahlverfahren ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend der Vorgehensweise in der Vergangenheit wird vorgeschlagen, das Verfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden.

Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag ergäbe sich folgende Verteilung für die zu benennenden Vertrauenspersonen: CDU 4, SPD 1, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1, FDP 1.

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 31.01.2023 gebeten, bis zum 27.02.2023 entsprechende Wahlvorschläge für die Vertrauenspersonen zu unterbreiten. Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterbreitet:

 

 

Amtsgericht Erkelenz

 

CDU

Dr. Christiane Leonards-Schippers, Beckerstr. 16, 41836 Hückelhoven

Harald Schlößer, Am Lövenicher Weg 6, 41812 Erkelenz

Dr. Roland Schiefer, Am Eselsweg 14, 41812 Erkelenz

Dr. Ferdinand Schmitz, Schrofmühle 2, 41844 Wegberg

SPD

Karin Bonitz, Kringskamp 31, 41844 Wegberg

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Stefan Bethke, Kleinbouslar 46, 41812 Erkelenz

FDP

Marcel Marks, Lindemannhof 1, 41812 Erkelenz

 

 

Amtsgericht Geilenkirchen

 

CDU

Stephanie Jabusch-Pergens, Hauptstraße 43, 52538 Gangelt

Heinz-Gerd Kleinjans, Rubensstr. 31, 52531 Übach-Palenberg

Monika Lux, Nobelstr. 10, 52531 Übach-Palenberg

Ullrich Sonntag, Zum Junkersbusch 30, 52511 Geilenkirchen

SPD

Andrea Reh, Selfkantstr. 56, 52538 Gangelt

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Sofia Tillmanns, Zum Wassergut 19, 52511 Geilenkirchen

FDP

Tobias Dahmen, Konrad-Adenauer-Str. 195, 52511 Geilenkirchen

 

 

Amtsgericht Heinsberg

 

CDU

Dirk Schulze, Marienstraße 47, 41849 Wassenberg

Anna Stelten, Herkenrather Weg 27, 52538 Selfkant

Josef Schmitz, Brabanter Str. 90, 52525 Waldfeucht

Heinz Theo Vergossen, Hedwigstr. 22, 52525 Heinsberg

SPD

Ralf Herberg, Wiesenhang 3, 52525 Heinsberg

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Lena Lemme, Alte Bahn 19, 41849 Wassenberg

Robert Seidl, Am Hoverberg 7, 41849 Wassenberg

 

Die FDP-Fraktion hat für den Amtsgerichtsbezirk Heinsberg zugunsten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen Wahlvorschlag verzichtet.