Betreff
Jugendhilfeplanung – Ausbau der Kindertagesbetreuung – Kindertagesstätte „St. Gertrud“ in Selfkant-Tüddern – Zweigruppiger Anbau
Beschlussfassung Erweiterungsbau zweigruppig und Übernahme Trägeranteil der Betriebskosten für zwei Gruppen
Vorlage
0014/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung den zweigruppigen Erweiterungsbau in der Kindertageseinrichtung St. Gertrud in Selfkant-Tüddern vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigung und der Betriebserlaubniserteilung des LVR sowie der positiven Bescheidung des Investitionszuwendungsantrages beim LVR.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten der zwei neuen Gruppen ab der Inbetriebnahme zu beschließen.

 

Anlage 1: Interessensbekundung des Trägers v. 03.01.2023

Anlage 2: Antrag des Trägers auf Übernahme des Trägeranteils v. 13.01.2023

 


In seiner Sitzung vom 25.10.2022 hat der Jugendhilfeausschuss die Bemühungen der Verwaltung, zeitnah weitere Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen begrüßt.

 

Für den Versorgungsraum Selfkant ist mit Stichtag 30.09.2022 folgender derzeit nicht gedeckter Bedarf an Betreuungsplätzen auszuweisen:

 

Ü3 – 11 Plätze

U3 – 10 Plätze

U2 – 32 Plätze.

 

Damit fehlen 53 Plätze, die dem Grunde nach über einen gesetzlichen Anspruch auf der Grundlage des § 24 SGB VIII verfügen.

 

Aufgrund der durch die Verwaltung bei den Städten und Gemeinden des Kreisjugendamtsbezirks aktuell abgefragten Planungsvorhaben zu zukünftigen Wohnbebauungen in den jeweiligen Versorgungsräumen ist auch für Selfkant in den Folgejahren ein steigender Bedarf an Kindertagesbetreuung auszuweisen.

 

Das Kreisjugendamt hat gemeinsam mit der Gemeinde Selfkant verschiedene Prüfoptionen zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze bearbeitet. Die Prüfung war dabei geleitet von Kriterien der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, einer zeitnahen Inbetriebnahme sowie einer soliden Jugendhilfeplanung bezogen auf zukünftige Bedarfe im Versorgungsraum.

 

In diesem Prozess wurden Gespräche mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Servatius Selfkant geführt.

 

Deren dreigruppige Kindertageseinrichtung St. Gertrud in Selfkant-Tüddern befindet sich im Eigentum der Trägerin der Katholischen Kirchengemeinde St. Servatius Selfkant.

 

Die Trägerin ist bereit, durch einen Erweiterungsbau für zwei Gruppen ihr bestehendes Betreuungsangebot zu erweitern und damit 30 Plätze zu schaffen. Die Trägerin beabsichtigt eine Fertigstellung in zwei Jahren. (Anlage 1)

 

Aktuell befinden sich die ersten Entwurfsplanungen zur Einsicht im Landesjugendamt. Eine Betriebserlaubnis konnte bis zur vorliegenden Sitzung dortigerseits noch nicht in Aussicht gestellt werden aufgrund noch ausstehender Abstimmungsprozesse und zu berücksichtigenden Empfehlungen des Landesjugendamtes.

 

Die Trägerin beabsichtigt, den zweigruppigen Erweiterungsbau durch Landesmittel zu finanzieren. Der zehnprozentige Trägeranteil zu den Investitionskosten wird von der Trägerin übernommen.

 

In ihrer Interessensbekundung beantragt die Trägerin die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten für den zweigruppigen Anbau.

 

Die Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem KiBiz setzt sich aus einem Landesanteil, einem Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil zusammen. Der Finanzierungsanteil des Trägers beträgt gem. § 36 Abs. 2 KiBiz bei kirchlicher Trägerschaft 10,3 %.

 

Der Kreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist auf eine funktionierende und kooperative Trägerlandschaft angewiesen. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte sind schwierig und den Trägern ist es regelmäßig nicht möglich, die Trägeranteile aus eigenen Mitteln aufzubringen.

 

Zum Hintergrund wird hier mitgeteilt, dass mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.12.2017 der Kreis Heinsberg erstmalig bei neuen Bauprojekten ab Inbetriebnahme die Trägeranteile an den Betriebskosten übernommen hat.

 

Da es der Trägerin nicht möglich ist, die Trägeranteile zu den Betriebskosten aus eigenen Mitteln aufzubringen, beantragt sie die Übernahme der Trägeranteile zu den Betriebskosten für die neuen Gruppen durch den Kreis (Anlage 2).

 

Da die Höhe der Betriebskosten bisher nur für das nächste Kindergartenjahr feststehen, wurden diese für die Berechnung zugrunde gelegt.

 

Demnach beträgt der Trägeranteil hier für eine Gruppe in Gruppenform I und eine Gruppe in Gruppenform III für ein Kindergartenjahr 49.195,46 €.