Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Sozialraum Wassenberg: Antrag der Stadt Wassenberg auf Bezuschussung der Personalkosten in der Einrichtung Culture Clash
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der mobilen Kinder- und
Jugendarbeit der Einrichtung „Culture Clash“ durch eine Erhöhung der
Bezuschussung der Personalkosten um weitere 0,5 VZÄ für den befristeten
Zeitraum 01.01.2023-31.12.2023 sowie die Fortsetzung des Sachkosten- und
Mobilitätszuschlags.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, vor Ablauf der Befristung dem Jugendhilfeausschuss
ausführlich über die Entwicklung und insbesondere dem ggfls. weiterhin
bestehenden zusätzlichen personellen Bedarf im Arbeitssegment der mobilen
Arbeit in der Stadt Wassenberg zu berichten.
Anlage
1: Antrag der Stadt Wassenberg vom 19.12.2022
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.09.2017 beschlossen, für den
Sozialraum Wassenberg die Personalkosten für eine 0,5 Stelle für die mobile
Offene Kinder- und Jugendarbeit mit einer Befristung von zunächst 2 Jahren zu
bezuschussen.
In
seiner Sitzung vom 23.11.2021 hat der Jugendhilfeausschuss sodann die
entfristete Bezuschussung dieser Stelle mit 0,5 VZÄ für den Sozialraum
Wassenberg im Aufgabengebiet der mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit
beschlossen.
Die
Stadt Wassenberg als Trägerin der Jugendeinrichtung Culture Clash hat die
Stelle von Anfang an um 0,25 Stellenanteile aus eigenen finanziellen Mitteln
aufgestockt.
Mit
Schreiben vom 19.12.2022 weist die Trägerin des Jugendzentrums „Culture Clash“
in Wassenberg auf die Notwendigkeit einer Stellenmehrung aufgrund eines
gesteigerten Bedarfs nach verstärkter Präsenz eines mobilen Arbeitsansatzes im
Bereich der Stadt Wassenberg und die damit einhergehende personelle Engpassung
für eine mit derzeit 75% versehenen mobilen Arbeit der sozialpädagogischen
Fachkraft hin und beantragt nunmehr insgesamt die Bezuschussung der
Personalkosten in Höhe von insgesamt 100%.
Im
Vorfeld hat die Trägerin und insbesondere die sozialpädagogische Fachkraft für
mobile OKJA des Jugendzentrums Culture Clash Wassenberg anlässlich der
turnusmäßig mit dem Kreisjugendamt stattfindenden Qualitätsgespräche regelmäßig
auf eine hohe Frequentierung der mobilen Arbeit mit Jugendlichen und teilweise
jungen Erwachsenen, die einen multiproblematischen sozialen Hintergrund
aufweisen, hingewiesen.
Die
veränderten Bedarfe der Zielgruppe der mobilen OKJA sowie die ebenfalls durch
die gesetzlichen Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
hinzugekommen Aufgaben übersteigen die personelle Kapazität der bisher mit
insgesamt 75 % tätigen Fachkraft.
Bei
dem quantitativen und qualitativen Aufgabenzuwachs im Bereich der mobilen
Jugendarbeit handelt sich vorwiegend um
- die Begleitung und
Initiierung von weiteren Projekten an stark frequentierten Begegnungsorten
von Jugendlichen/jungen Erwachsenen, wie u.a. Skaterplatz und der
weitergehenden Nutzung der Schutzhütte, etc.,
- das verstärkte
Aufsuchen von informellen Treffpunkten im Stadtgebiet Wassenberg,
- die Erweiterung bzw.
Beibehaltung der mobilen Angebote in den umliegenden Ortsteilen der Stadt
Wassenberg, die insbesondere über eine ungünstige verkehrstechnische
Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr verfügen,
- die verstärkte Mit- und
Zusammenarbeit in der Jugendeinrichtung Culture Clash auf der Grundlage
des § 11 KJSG. Hierzu zählen Ferienspiele, aktuelle jugendspezifische
Themen und Unterstützung bei der Umsetzung von Themen im
kommunalpolitischen Raum wie insbesondere deren inklusive Ausgestaltung.
- die Angebotserweiterung
im Sinne des KJSG, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz,
inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen,
Präventionsgebote vor Ort (Mobbing, sexualisierte Gewalt, Gefahren durch
Mediensucht, etc.), stärkere Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und
Familien.
Auch unter den aktuellen wie den zurückliegenden
Voraussetzungen der personellen Situation mit nur einer Fachkraft für das
Jugendzentrum kann jugendlichen Besucherinnen und Besuchern nicht mehr
problemangemessen begegnet werden. So kann eine Fachkraft nicht gleichzeitig
die pflichtgemäßen Aufgaben gemäß § 11 KJSG (u.a. außerschulische Bildung,
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Kinder- und Jugenderholung) und
die intensive Arbeit mit den Jugendlichen fachgerecht und unter dem Aspekt der
zu garantierenden Aufsichtspflicht bewerkstelligen.
Insofern
ergibt sich eine weitere Begründung für den personellen Mehrbedarf auch aus den
gesteigerten Anforderungen im Angebotsfeld der Jugendeinrichtung insgesamt.
Mit
einem prozentualen Zuwachs des mobilen Arbeitsansatzes auf eine 100% Stelle
können die Bemühungen im pädagogischen Arbeitssegment des ‚Übergangs von der
Schule ins Berufsleben‘, präventiven wie inklusiven Arbeitsfeldern intensiviert
werden. Durch den zusätzlichen präventiven Arbeitsansatz können mithin
schulisch/berufliche Perspektiven für einzelne Jugendliche wie auch für Gruppen
entwickelt werden.
Außerdem
kann durch eine engere Verzahnung zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst
(ASD) Wassenberg und dem Jugendzentrum Culture Clash dem im neuen Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz normierten Präventionsgedanken (‚Mehr Prävention vor
Ort‘) stärker Rechnung getragen werden.
Um
den mittel- und längerfristigen weiteren Bedarf beobachten und einschätzen zu
können, ob die skizzierten pädagogischen Intentionen auch dauerhaft
erforderlich sind, soll die Bezuschussung der die bisherigen 0,5 VZÄ übersteigenden
Personalkosten zunächst befristet erfolgen und die Angelegenheit in einem
weitergehenden Evaluationsprozess einer fachlichen Einschätzung unterzogen
werden. Dabei soll der Evaluationsprozess inklusiv, lebenswelt- und
sozialraumorientiert transparent und beteiligungsorientiert angelegt sein.
Daher
wird vorgeschlagen, die personelle Aufstockung des mobilen Arbeitsansatzes
zunächst für ein Jahr (01.01.2023– 31.12.2023) zu befristen.
Eine
aussagekräftige Darstellung der bisher geleisteten offenen Kinder- und
Jugendarbeit kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die
Finanzierung der Zuschussmehrung für den befristeten Zeitraum von einem Jahr in
Höhe von ca. 30.000 Euro kommt nach derzeitiger Einschätzung ohne eine Erhöhung
des kalkulierten Haushaltsansatzes 2023 für die Bezuschussung der OKJA aus, da
davon ausgegangen werden kann, dass nicht alle für eine Bezuschussung
vorgesehenen Stellen zusammenhängend besetzt sein werden.