Betreff
Kinder- und Jugendförderung
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Sozialraum Wassenberg: Antrag der Stadt Wassenberg auf Bezuschussung der Personalkosten in der Einrichtung Culture Clash
Vorlage
0018/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der mobilen Kinder- und Jugendarbeit der Einrichtung „Culture Clash“ durch eine Erhöhung der Bezuschussung der Personalkosten um weitere 0,5 VZÄ für den befristeten Zeitraum 01.01.2023-31.12.2023 sowie die Fortsetzung des Sachkosten- und Mobilitätszuschlags.

 

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Ablauf der Befristung dem Jugendhilfeausschuss ausführlich über die Entwicklung und insbesondere dem ggfls. weiterhin bestehenden zusätzlichen personellen Bedarf im Arbeitssegment der mobilen Arbeit in der Stadt Wassenberg zu berichten.

 

 

 

Anlage 1: Antrag der Stadt Wassenberg vom 19.12.2022

 


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.09.2017 beschlossen, für den Sozialraum Wassenberg die Personalkosten für eine 0,5 Stelle für die mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit mit einer Befristung von zunächst 2 Jahren zu bezuschussen.

 

In seiner Sitzung vom 23.11.2021 hat der Jugendhilfeausschuss sodann die entfristete Bezuschussung dieser Stelle mit 0,5 VZÄ für den Sozialraum Wassenberg im Aufgabengebiet der mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit beschlossen.

 

Die Stadt Wassenberg als Trägerin der Jugendeinrichtung Culture Clash hat die Stelle von Anfang an um 0,25 Stellenanteile aus eigenen finanziellen Mitteln aufgestockt.

 

Mit Schreiben vom 19.12.2022 weist die Trägerin des Jugendzentrums „Culture Clash“ in Wassenberg auf die Notwendigkeit einer Stellenmehrung aufgrund eines gesteigerten Bedarfs nach verstärkter Präsenz eines mobilen Arbeitsansatzes im Bereich der Stadt Wassenberg und die damit einhergehende personelle Engpassung für eine mit derzeit 75% versehenen mobilen Arbeit der sozialpädagogischen Fachkraft hin und beantragt nunmehr insgesamt die Bezuschussung der Personalkosten in Höhe von insgesamt 100%.

 

Im Vorfeld hat die Trägerin und insbesondere die sozialpädagogische Fachkraft für mobile OKJA des Jugendzentrums Culture Clash Wassenberg anlässlich der turnusmäßig mit dem Kreisjugendamt stattfindenden Qualitätsgespräche regelmäßig auf eine hohe Frequentierung der mobilen Arbeit mit Jugendlichen und teilweise jungen Erwachsenen, die einen multiproblematischen sozialen Hintergrund aufweisen, hingewiesen.

 

Die veränderten Bedarfe der Zielgruppe der mobilen OKJA sowie die ebenfalls durch die gesetzlichen Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hinzugekommen Aufgaben übersteigen die personelle Kapazität der bisher mit insgesamt 75 % tätigen Fachkraft.

Bei dem quantitativen und qualitativen Aufgabenzuwachs im Bereich der mobilen Jugendarbeit handelt sich vorwiegend um 

 

  • die Begleitung und Initiierung von weiteren Projekten an stark frequentierten Begegnungsorten von Jugendlichen/jungen Erwachsenen, wie u.a. Skaterplatz und der weitergehenden Nutzung der Schutzhütte, etc.,
  • das verstärkte Aufsuchen von informellen Treffpunkten im Stadtgebiet Wassenberg,
  • die Erweiterung bzw. Beibehaltung der mobilen Angebote in den umliegenden Ortsteilen der Stadt Wassenberg, die insbesondere über eine ungünstige verkehrstechnische Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr verfügen,
  • die verstärkte Mit- und Zusammenarbeit in der Jugendeinrichtung Culture Clash auf der Grundlage des § 11 KJSG. Hierzu zählen Ferienspiele, aktuelle jugendspezifische Themen und Unterstützung bei der Umsetzung von Themen im kommunalpolitischen Raum wie insbesondere deren inklusive Ausgestaltung.
  • die Angebotserweiterung im Sinne des KJSG, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, Präventionsgebote vor Ort (Mobbing, sexualisierte Gewalt, Gefahren durch Mediensucht, etc.), stärkere Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.

 

Auch unter den aktuellen wie den zurückliegenden Voraussetzungen der personellen Situation mit nur einer Fachkraft für das Jugendzentrum kann jugendlichen Besucherinnen und Besuchern nicht mehr problemangemessen begegnet werden. So kann eine Fachkraft nicht gleichzeitig die pflichtgemäßen Aufgaben gemäß § 11 KJSG (u.a. außerschulische Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Kinder- und Jugenderholung) und die intensive Arbeit mit den Jugendlichen fachgerecht und unter dem Aspekt der zu garantierenden Aufsichtspflicht bewerkstelligen.

 

Insofern ergibt sich eine weitere Begründung für den personellen Mehrbedarf auch aus den gesteigerten Anforderungen im Angebotsfeld der Jugendeinrichtung insgesamt.

 

Mit einem prozentualen Zuwachs des mobilen Arbeitsansatzes auf eine 100% Stelle können die Bemühungen im pädagogischen Arbeitssegment des ‚Übergangs von der Schule ins Berufsleben‘, präventiven wie inklusiven Arbeitsfeldern intensiviert werden. Durch den zusätzlichen präventiven Arbeitsansatz können mithin schulisch/berufliche Perspektiven für einzelne Jugendliche wie auch für Gruppen entwickelt werden.

 

Außerdem kann durch eine engere Verzahnung zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Wassenberg und dem Jugendzentrum Culture Clash dem im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz normierten Präventionsgedanken (‚Mehr Prävention vor Ort‘) stärker Rechnung getragen werden.

 

Um den mittel- und längerfristigen weiteren Bedarf beobachten und einschätzen zu können, ob die skizzierten pädagogischen Intentionen auch dauerhaft erforderlich sind, soll die Bezuschussung der die bisherigen 0,5 VZÄ übersteigenden Personalkosten zunächst befristet erfolgen und die Angelegenheit in einem weitergehenden Evaluationsprozess einer fachlichen Einschätzung unterzogen werden. Dabei soll der Evaluationsprozess inklusiv, lebenswelt- und sozialraumorientiert transparent und beteiligungsorientiert angelegt sein.

 

Daher wird vorgeschlagen, die personelle Aufstockung des mobilen Arbeitsansatzes zunächst für ein Jahr (01.01.2023– 31.12.2023) zu befristen.

 

Eine aussagekräftige Darstellung der bisher geleisteten offenen Kinder- und Jugendarbeit kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 

Die Finanzierung der Zuschussmehrung für den befristeten Zeitraum von einem Jahr in Höhe von ca. 30.000 Euro kommt nach derzeitiger Einschätzung ohne eine Erhöhung des kalkulierten Haushaltsansatzes 2023 für die Bezuschussung der OKJA aus, da davon ausgegangen werden kann, dass nicht alle für eine Bezuschussung vorgesehenen Stellen zusammenhängend besetzt sein werden.