In seiner Sitzung am 19.05.2021 hat der Ausschuss für Gesundheit und Soziales auf den gemeinsamen Ergänzungs-/Änderungsantrag von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.01.2021 betreffend „Antrag der FDP - Fraktion vom 14.12.2020“ (TOP 3.1; Vorlage 0109/2021) beschlossen:
„Der Beirat für Generationenfragen wird gebeten, mit sachlicher Unterstützung der Kreisverwaltung und der Träger der Einrichtungen ein Konzept zur „generationenübergreifenden Betreuung“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl räumlich-bauliche als auch organisatorisch-strukturelle Aspekte beleuchten und die jeweils spezifischen Interessenlagen, Erfordernisse und eventuellen Konfliktlagen beachten bzw. benennen. Dabei soll auch die Expertise und Erfahrung der Familienzentren im Kreis Heinsberg einfließen und deren zukünftig wichtige Rolle in diesem Konzept beschrieben werden. Zur weiteren Bearbeitung wird das Konzept in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen eingebracht.“
Der Vorsitzende des Beirates für Generationenfragen, Herr Benetreu, hat den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen in der Sitzung vom 10.08.2022 über den Diskussionsstand und die hieraus entstandenen Empfehlungen des Beirates unterrichtet. Diese Erläuterungen wurden durch die Verwaltung anhand vorliegender Daten und Fakten ergänzt. Auf die Niederschrift des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 10.08.2022 sowie die in diesem Zusammenhang bereitgestellten Anlagen zu diesem TOP wird verwiesen.
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen vom 10.08.2022 ist
das Gremium der Anregung des Ausschussvorsitzenden Dr. Kehren einvernehmlich
gefolgt, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Erarbeitung eines Konzeptes
eine kleine Arbeitsgruppe zu bilden. Der Ausschussvorsitzende Dr. Kehren hat
daraufhin an der Sitzung des Beirates für Generationenfragen am 24.08.2022
teilgenommen und diesem die geplante weitere Vorgehensweise erläutert.
Auf der Grundlage
der erfolgten Beratungen im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und
Generationenfragen und der Behandlung im Beirat für Generationenfragen hat der Ausschuss für Gesundheit, Soziales
und Generationenfragen sodann in seiner Sitzung am 16.11.2022 einstimmig den
folgenden Beschluss gefasst:
„Im Nachgang zu den
erfolgten Beratungen im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und
Generationenfragen und der Behandlung im Beirat für Generationenfragen wird
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem/r Vertreter/in des Ausschusses für
Gesundheit, Soziales und Generationenfragen, des Beirates für
Generationenfragen, des Jugendhilfeausschusses, der Pflegeeinrichtungen und der
Verwaltung, gebildet. Die Arbeitsgruppe soll ein Positionspapier zum Thema
„Generationenübergreifende Begegnungen“ mit Leitplanken erarbeiten, wie man die
bereits bestehenden Aktivitäten der Träger unterstützen und eventuell
bestehende Schwierigkeiten beseitigen kann.“
Seitens des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen sowie des Beirates für Generationenfragen wurde jeweils bereits ein Vertreter/eine Vertreterin für die Arbeitsgruppe benannt.
Der Vertreter/die Vertreterin des Jugendhilfeausschusses soll in der Sitzung am 06.03.2023 bestimmt werden.