Beschlussvorschlag:
Für den Zeitraum der
Landesförderung in mindestens derzeitigem Umfang wird ein Kommunales
Integrationszentrum nach den Vorgaben des Landes NRW mit einer personellen
Ausstattung von 5,5 Stellen, die sich aus 2 vom Land freigestellten
Lehrerstellen und 3,5 vom Land pauschal geförderten kommunalen Stellen
zusammensetzt, eingerichtet. Das vorliegende Integrationskonzept wird
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendige Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen herbeizuführen und eine Beteiligung der übrigen
Akteure der Integrationsarbeit durchzuführen.
Der Kreistag hat
sich in seiner Sitzung am 27.09.2012 grundsätzlich für die Einrichtung eines
Kommunalen Integrationszentrums auf der Grundlage des vom Landtag beschlossenen
Inte-grations- und Teilhabegesetzes ausgesprochen.
Die Verwaltung ist
bei der darauffolgenden Antragstellung an das MAIS/MSW davon ausgegangen, den
Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums abhängig von den Ergebnissen des
noch zu erstellenden Integrationskonzeptes und der sich in der täglichen Arbeit
ergebenden Notwendigkeit sukzessive, d. h. nicht mit der vollen personellen
Besetzung von Anfang an, in den nächsten Jahren vorzunehmen.
Das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) macht jedoch - trotz mehrfacher und
intensiver Bemühungen seitens des Kreises - die Förderung des Kommunalen
Integrationszentrums zwingend von einer personellen Ausstattung mit 5,5 Stellen
sowie der Besetzung der Leitung und auch der Stellvertretung mit je einer
Vollzeitstelle abhängig. Darüber hinaus muss das Kommunale Integrationszentrum
eine abgeschlossene Einheit bilden, d. h. die dort tätigen Personen dürfen
nicht in anderen Sachgebieten eingesetzt werden.
Ein durch das Land
NRW gefördertes Kommunales Integrationszentrum stellt sich demnach wie folgt
dar:
a) Schwerpunkte der Tätigkeiten als
Pflichtaufgaben:
-
interkulturelle
und durchgängige sprachliche Bildung entlang der biografie-begleitenden
Bildungskette,
-
Querschnittsaufgaben,
z. Zt. Entwicklung von Instrumenten und Informationen über die kommunale
Integrationsförderung.
b)
Besetzung des Kommunalen Integrationszentrums entsprechend den Vorgaben
des Landes mit 5,5 Kräften:
-
2
Lehrerstellen (Abordnung durch das Schulministerium),
-
2
Stellen für außerschulische Arbeit - sozialpädagogische und sozialwissenschaftliche
Fachkräfte,
-
1
Verwaltungskraft (Fachhochschul- oder Bachelorabschluss),
-
eine
halbe Assistenzkraft (Verwaltungsfachangestellte oder Fachangestellte für
Bürokommunikation).
Pro voller Sachbearbeiterstelle unter Spiegelstrich 2 und 3 erfolgt
eine jährliche Festbetragsförderung durch das Land in Höhe von maximal 50.000
€, für die halbe Assistenzstelle in Höhe von maximal 20.000 €, sodass sich
eine Gesamtförderung von 170.000 € ergibt.
c) Mit
der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sind darüber hinaus für den
Kreis folgende Verpflichtungen verbunden (Eckpunktepapier des MAIS):
-
Bereitstellung
geeigneter Räumlichkeiten sowie Büroausstattung für mindestens sechs
Beschäftigte (im Falle der Beschäftigung von Teilzeitkräften ergibt sich unter
Umständen ein höherer Raumbedarf),
-
Übernahme
der übrigen Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten,
-
Bereitstellung
eines Budgets für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektkosten,
-
Teilnahme
am monatlichen Online-Controlling, u. a. über Festlegung von Zielen,
Kapazitätsverteilung, Bericht über durchgeführte Maßnahmen, verwandte
Arbeitszeit und Qualitätssicherung sowie die Mitwirkung am überregionalen
Erfahrungstransfer.
Es ist festzuhalten,
dass auf den Kreis Heinsberg zurzeit nicht quantifizierbare Sach- und
Overheadkosten sowie ggf. nicht durch die Förderung gedeckte
„Restpersonalkosten“ zukommen. Die Förderung selbst ist grundsätzlich auf Dauer
angelegt, die jährliche Bewilligung steht jedoch unter dem Vorbehalt der
Haushaltslage des Landes.
Voraussetzung für
die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums ist ferner ein durch den
Kreistag in Abstimmung mit den Kommunen verabschiedetes Integrationskonzept.
Während die Stadt Heinsberg sich bereits sehr früh gegen die Einrichtung eines
Kommunalen Integrationszentrums ausgesprochen hat, wünscht sich die Stadt
Hückelhoven, die bereits seit Jahren eigene Projekte zur Integrationsarbeit
durchführt, ausdrücklich die Unterstützung des Kreises.
Darüber hinaus sind
die Schwerpunkte der Arbeit im Benehmen mit den örtlichen Akteuren der
Integrationsarbeit in der Regel jeweils für zwei Jahre festzulegen. Zum Teil
sind diese sehr aktiv und wünschen ausdrücklich die Unterstützung des Kreises,
z. B. durch die Koordinierung eines ehrenamtlichen Dolmetscherdienstes.
Der Entwurf eines Integrationskonzeptes liegt zwischenzeitlich vor und ist der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügt. Die erforderliche Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und die Beteiligung der übrigen Akteure der Integrationspolitik sind jedoch noch nicht erfolgt, da vor einer weiteren Außenwirkung zunächst die Grundsatzentscheidung des Kreistages zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums zu den vorgenannten Bedingungen zu treffen ist.