Betreff
Kommunales Integrationszentrum Kreis Heinsberg
Vorlage
0274/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:


Für den Zeitraum der Landesförderung in mindestens derzeitigem Umfang wird ein Kommunales Integrationszentrum nach den Vorgaben des Landes NRW mit einer personellen Ausstattung von 5,5 Stellen, die sich aus 2 vom Land freigestellten Lehrerstellen und 3,5 vom Land pauschal geförderten kommunalen Stellen zusammensetzt, eingerichtet. Das vorliegende Integrationskonzept wird beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendige Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen herbeizuführen und eine Beteiligung der übrigen Akteure der Integrationsarbeit durchzuführen. 


Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 27.09.2012 grundsätzlich für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums auf der Grundlage des vom Landtag beschlossenen Inte-grations- und Teilhabegesetzes ausgesprochen.

 

Die Verwaltung ist bei der darauffolgenden Antragstellung an das MAIS/MSW davon ausgegangen, den Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums abhängig von den Ergebnissen des noch zu erstellenden Integrationskonzeptes und der sich in der täglichen Arbeit ergebenden Notwendigkeit sukzessive, d. h. nicht mit der vollen personellen Besetzung von Anfang an, in den nächsten Jahren vorzunehmen.

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) macht jedoch - trotz mehrfacher und intensiver Bemühungen seitens des Kreises - die Förderung des Kommunalen Integrationszentrums zwingend von einer personellen Ausstattung mit 5,5 Stellen sowie der Besetzung der Leitung und auch der Stellvertretung mit je einer Vollzeitstelle abhängig. Darüber hinaus muss das Kommunale Integrationszentrum eine abgeschlossene Einheit bilden, d. h. die dort tätigen Personen dürfen nicht in anderen Sachgebieten eingesetzt werden.

 

Ein durch das Land NRW gefördertes Kommunales Integrationszentrum stellt sich demnach wie folgt dar:

 

a)   Schwerpunkte der Tätigkeiten als Pflichtaufgaben:

 

-       interkulturelle und durchgängige sprachliche Bildung entlang der biografie-begleitenden Bildungskette,

-       Querschnittsaufgaben, z. Zt. Entwicklung von Instrumenten und Informationen über die kommunale Integrationsförderung.

 

 

 

 

 

 

b)  Besetzung des Kommunalen Integrationszentrums entsprechend den Vorgaben des Landes mit 5,5 Kräften:

 

-       2 Lehrerstellen (Abordnung durch das Schulministerium),

-       2 Stellen für außerschulische Arbeit - sozialpädagogische und sozialwissenschaftliche Fachkräfte,

-       1 Verwaltungskraft (Fachhochschul- oder Bachelorabschluss),

-       eine halbe Assistenzkraft (Verwaltungsfachangestellte oder Fachangestellte für Bürokommunikation).

 

Pro voller Sachbearbeiterstelle unter Spiegelstrich 2 und 3 erfolgt eine jährliche Festbetragsförderung durch das Land in Höhe von maximal 50.000 €, für die halbe Assistenzstelle in Höhe von maximal 20.000 €, sodass sich eine Gesamtförderung von 170.000 € ergibt.

 

c)   Mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sind darüber hinaus für den Kreis folgende Verpflichtungen verbunden (Eckpunktepapier des MAIS):

 

-       Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sowie Büroausstattung für mindestens sechs Beschäftigte (im Falle der Beschäftigung von Teilzeitkräften ergibt sich unter Umständen ein höherer Raumbedarf),

-       Übernahme der übrigen Verwaltungskosten einschließlich der Reisekosten,

-       Bereitstellung eines Budgets für Lehr- und Lernmittel sowie für Projektkosten,

-       Teilnahme am monatlichen Online-Controlling, u. a. über Festlegung von Zielen, Kapazitätsverteilung, Bericht über durchgeführte Maßnahmen, verwandte Arbeitszeit und Qualitätssicherung sowie die Mitwirkung am überregionalen Erfahrungstransfer.

 

 

Es ist festzuhalten, dass auf den Kreis Heinsberg zurzeit nicht quantifizierbare Sach- und Overheadkosten sowie ggf. nicht durch die Förderung gedeckte „Restpersonalkosten“ zukommen. Die Förderung selbst ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, die jährliche Bewilligung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltslage des Landes.

 

Voraussetzung für die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums ist ferner ein durch den Kreistag in Abstimmung mit den Kommunen verabschiedetes Integrationskonzept. Während die Stadt Heinsberg sich bereits sehr früh gegen die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ausgesprochen hat, wünscht sich die Stadt Hückelhoven, die bereits seit Jahren eigene Projekte zur Integrationsarbeit durchführt, ausdrücklich die Unterstützung des Kreises.

 

Darüber hinaus sind die Schwerpunkte der Arbeit im Benehmen mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit in der Regel jeweils für zwei Jahre festzulegen. Zum Teil sind diese sehr aktiv und wünschen ausdrücklich die Unterstützung des Kreises, z. B. durch die Koordinierung eines ehrenamtlichen Dolmetscherdienstes.

 

Der Entwurf eines Integrationskonzeptes liegt zwischenzeitlich vor und ist der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügt. Die erforderliche Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und die Beteiligung der übrigen Akteure der Integrationspolitik sind jedoch noch nicht erfolgt, da vor einer weiteren Außenwirkung zunächst die Grundsatzentscheidung des Kreistages zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums zu den vorgenannten Bedingungen zu treffen ist.