Betreff
Jugendhilfeplanung – Ausbau der Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet Wassenberg
hier: Beschlussfassung zur Errichtung einer sechsgruppigen Einrichtung durch einen Investor in Trägerschaft des AWO Kreisverband e. V.
Vorlage
0030/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung den grundsätzlichen sechsgruppigen Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Pletschmühlenstraße in Wassenberg vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigung und der Betriebserlaubniserteilung durch das Landesjugendamt und der Angemessenheit der vom Investor und dem zukünftigen Träger der Einrichtung noch vorzulegenden Konditionen. Die Konditionen zum Neubau dieser sechsgruppigen Einrichtung werden zu einem späteren Zeitpunkt dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreisausschuss und Kreistag zur endgültigen Beschlussfassung detailliert vorgelegt.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung dieser sechsgruppigen Einrichtung in Wassenberg zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs auf Kindertagesbetreuung zeitnah sicherzustellen.

 

 

Anlage

1 Interessensbekundung des Trägers vom 14.02.2023 


Errichtung einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung auf der Pletschmühlenstraße durch einen Investor in Trägerschaft des AWO Kreisverband e. V.

 

In seiner Sitzung vom 17.08.2022 hat der Jugendhilfeausschuss die Planungen der Verwaltung zum Ausbau der Kindertagesbetreuung an den Standorten Gangelt und Wassenberg zur Kenntnis genommen und die Bemühungen der Verwaltung, zeitnah weitere Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, begrüßt.

 

In der Sitzung vom 25.10.2022 hat die Verwaltung bereits über die Planungsphase im Stadtgebiet Wassenberg berichtet.

 

Für den Versorgungsraum Wassenberg ist mit Stichtag 30.09.2022 folgender derzeit nicht gedeckter Bedarf an Betreuungsplätzen auszuweisen:

 

Ü3 – 54 Plätze

U3 – 40 Plätze

U2 – 42 Plätze.

 

Damit fehlen zu diesem Stichtag 136 Plätze, die dem Grunde nach über einen gesetzlichen Anspruch auf der Grundlage des § 24 SGB VIII verfügen.

 

Mit Blick auf die Anmeldungen für das Kita-Jahr 2023/2024 wird festgestellt, dass die Anzahl der unversorgten Kinder im Sozialraum Wassenberg eine weitere Steigerung erfährt:

 

Ü3 – 103 Plätze

U3 – 45 Plätze

U2 – 48 Plätze.

 

 

Um Abhilfe zu schaffen, hat das Kreisjugendamt alle Möglichkeiten einer zeitnahen und realistisch umsetzbaren Versorgung des Betreuungsanspruchs unter Beteiligung der Stadt Wassenberg in die Überprüfung gebracht.


 

Diese waren maßgeblich von den Fragestellungen nach einem geeigneten Grundstück und nach einem bereiten Investor sowie einem Träger mit der Möglichkeit, ausreichende Fachkräfte akquirieren und vorhalten zu können, geführt.

 

Nunmehr hat sich ein potenzieller Investor mit hoher Erfahrung auf dem Gebiet des Ausbaus von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bereit erklärt, eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung auf einem Grundstück an der Pletschmühlenstraße in Wassenberg zu errichten.

 

Der Träger AWO Kreisverband e. V. ist bereit, die Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte zu übernehmen (Anlage 1).

 

Der Investor ist bereit, nach Abschluss der Vorverfahren (Baugenehmigung, Betriebserlaubnis etc.) in diesem Jahr mit dem Bau der Kindertagesstätte zu beginnen.

 

Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens zum Kitajahr 2025/2026 zu kalkulieren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die Konditionen des Investors aufgrund der Vielzahl der im Vorfeld zu klärenden Sachverhalte noch nicht fest.

 

Der Investor ist bereit, durch eine viergruppige Interims-Container-Einrichtung der Situation gemeinsam mit dem Träger AWO Kreisverband e. V. vorbereitend auf den Neubau zu begegnen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird dazu eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.