hier: Beschlussfassung zur Errichtung einer viergruppigen Interims-Container-Einrichtung durch einen Investor in Trägerschaft der AWO Kreisverband e. V. bis zur Fertigstellung eines sechsgruppigen Neubaus auf dem Grundstück Pletschmühlenstraße
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf der Grundlage der
Jugendhilfeplanung die grundsätzliche Errichtung einer viergruppigen
Interims-Container-Lösung als Vorläufer-Einrichtung auf dem Grundstück
Pletschmühlenstraße in Wassenberg bis zur Fertigstellung eines sechsgruppigen
Neubaus vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Genehmigung und der
Betriebserlaubniserteilung durch das Landesjugendamt und der Angemessenheit der
vom Investor und dem zukünftigen Träger der Einrichtung noch vorzulegenden
Konditionen.
2. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Konditionen aufgrund der
Eilbedürftigkeit in der Sache in diesem Einzelfall unmittelbar – somit ohne
erneute Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – in die Beschlussfassung durch den
Kreisausschuss bzw. Kreistag zu geben. Hierüber sind die jeweiligen
Geschäftsstellen der Fraktionen jeweils im Vorfeld zu informieren.
Anlage1: Interessensbekundung des Trägers vom 14.02.2023
Anlage 2: Antrag auf Übernahme der Trägeranteile und Übernahme der Investorenmiete vom 14.02.2023
In seiner Sitzung vom 06.03.2023 wird dem Jugendhilfeausschuss in Tagesordnungspunkt Ö 8 der Sachverhalt zum Neubau einer sechsgruppigen Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Sozialraum Wassenberg auf dem Grundstück Pletschmühlenstraße vorgestellt sowie der entsprechende Beschlussvorschlag zur Umsetzung unterbreitet.
Auf die dortigen inhaltlichen Ausführungen wird verwiesen.
Der zum Neubau der sechsgruppigen Einrichtung bereite Investor hat in Planungsgesprächen mit dem Kreisjugendamt bestätigt, dass er vorbereitend auf die Inbetriebnahme dieses Neubaus bereits eine viergruppige Interims-Container-Einrichtung verwirklichen kann.
Der Investor ist bereit, nach Abschluss der Vorverfahren (Baugenehmigung, Betriebserlaubnis etc.) zeitnah mit der Errichtung der Interims-Container-Lösung zu beginnen.
Mit einer Inbetriebnahme ist frühestens zum Kitajahr 2023/2024 zu kalkulieren.
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die Konditionen des Investors aufgrund der Vielzahl der im Vorfeld zu klärenden Sachverhalte und herbeizuführenden Beschlüsse, u.a. zur Nutzung des Grundstücks, noch nicht endgültig fest.
Auch der Träger AWO Kreisverband e. V. hat sein Interesse gegenüber dem Kreisjugendamt bekundet, die Trägerschaft bereits für die Interimslösung zu übernehmen. (Anlage 1)
In vorbereitenden Gesprächen hat der Träger dargelegt, dass eine Inbetriebnahme der Interimseinrichtung aufgrund der bestehenden Fachkräfteproblematik im Bereich der sozialen Erziehungsberufe nur eine sukzessive Inbetriebnahme der vier Gruppen ermöglicht. Garantiert werden kann eine Inbetriebnahme mit zunächst zwei Gruppen mit der Zielsetzung des vollständigen Betriebs zum 01.01.2024.
Der Träger hat die Übernahme der gesamt einzubringenden Trägeranteile sowie der Mietanteile, die nicht durch die anerkannte Miete gemäß KiBiz gedeckt sind, durch das Kreisjugendamt beantragt (Anlage 2).
Das Fachamt regt an, aufgrund der Eilbedürftigkeit in der
Sache in diesem Einzelfall die Entscheidung zu den vertraglichen Konditionen
des Investors und des Trägers sowie die Abbildung der zugrunde zu legenden
Finanzkulisse unmittelbar – somit ohne erneute Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss – in die Beschlussfassung durch den Kreisausschuss bzw. Kreistag zu geben. Hierüber sind die
jeweiligen Geschäftsstellen der Fraktionen jeweils im Vorfeld zu informieren.
In der viergruppigen Interims-Container-Lösung sind die folgenden Gruppenformen im Zuschussantrag 2023/2024 berücksichtigt:
2x Gruppenform I
2x Gruppenform III.
Damit kann insgesamt der gesetzliche Anspruch für 85 Kinder gedeckt werden:
12 U3-Kinder
73 Ü3-Kinder.