Betreff
Jugendhilfeplanung – Ausbau der Kindertagesbetreuung – Kindertagesstätte „St. Peter und Paul" in Wegberg
Beschlussfassung Eingruppiger Erweiterungsbau und Übernahme des Trägeranteils der Betriebskosten für eine Gruppe
Vorlage
0015/2023/1
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten der neuen Gruppe wird beschlossen.


In seiner Sitzung vom 25.10.2022 hat der Jugendhilfeausschuss die Bemühungen der Verwaltung, zeitnah weitere Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, begrüßt.

 

Für den Versorgungsraum Wegberg ist mit Stichtag 30.09.2022 folgender derzeit nicht gedeckter Bedarf an Betreuungsplätzen auszuweisen:

 

Ü3 – 51 Plätze

U3 – 23 Plätze

U2 – 59 Plätze.

 

Damit fehlen 133 Plätze, die dem Grunde nach über einen gesetzlichen Anspruch auf der Grundlage des § 24 SGB VIII verfügen.

 

Die zweigruppige Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul in Wegberg befindet sich im Eigentum der Trägerin der Katholischen Kirchengemeinde St. Martin Wegberg. Aufgrund der Vielzahl an fehlenden Plätzen wurden bereits im Jahre 2018 dort mit einer vorübergehend zu gestaltenden Lösung 50 Kinder betreut.

Diese Lösung muss wieder auf 2 Gruppen reduziert werden. Eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt wurde nur befristet und mit der Maßgabe der Veränderung erteilt.

 

Die Trägerin die Katholische Kirchengemeinde St. Martin Wegberg ist bereit, durch einen Erweiterungsbau für eine Gruppe ihr Betreuungsangebot zu erweitern und damit 20 Plätze für Ü3 Kinder zu schaffen. Die Trägerin beabsichtigt eine Fertigstellung im März 2024.

 

Die Trägerin beabsichtigt eine Finanzierung des Erweiterungsbaus durch Landesmittel. Der zehnprozentige Trägeranteil zu den Investitionskosten wird vom Träger übernommen.

 

In ihrer Interessensbekundung beantragt die Trägerin die Übernahme der Trägeranteile der Betriebskosten für den eingruppigen Anbau.

 

Die Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem KiBiz setzt sich aus einem Landesanteil, einem Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil zusammen. Der Finanzierungsanteil des Trägers beträgt gem. § 36 Abs. 2 KiBiz bei kirchlicher Trägerschaft 10,3 %.

 

Der Kreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist auf eine funktionierende und kooperative Trägerlandschaft angewiesen. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Kindertagesstätte sind schwierig und den Trägern ist es regelmäßig nicht möglich, die Trägeranteile aus eigenen Mitteln aufzubringen.

 

Zum Hintergrund wird hier mitgeteilt, dass mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.12.2017 der Kreis Heinsberg erstmalig bei neuen Bauprojekten ab Inbetriebnahme die Trägeranteile an den Betriebskosten übernommen hat.

 

Da es der Trägerin nicht möglich ist, die Trägeranteile zu den Betriebskosten aus eigenen Mitteln aufzubringen, beantragt die Trägerin die Übernahme der Trägeranteile zu den Betriebskosten für die neue Gruppe durch den Kreis (Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses).

 

Da die Höhe der Betriebskosten bisher nur für das nächste Kindergartenjahr feststehen, wurden diese für die Berechnung zugrunde gelegt.

 

Demnach beträgt der Trägeranteil für eine Gruppe in Gruppenform III für ein Kindergartenjahr 21.155,09 €.

 

Entsprechende Mittel werden für das Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kreistag eingeplant.