Beschlussvorschlag:
Der Kreistag verabschiedet den fünften Frauenförderplan des Kreises
Heinsberg in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten
Fassung.
Nach dem
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 09.11.1999 hat der
Kreis Heinsberg einen Frauenförderplan zu erstellen. Der vierte
Frauenförderplan des Kreises Heinsberg ist durch Beschluss des Kreistages vom
21.12.2010 in Kraft getreten. Er galt gemäß § 5a Abs. 1 LGG für eine Laufzeit
von drei Jahren.
Nach
Ablauf des Frauenförderplanes hat die Dienststelle einen Bericht über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und den
Frauenförderplan fortzuschreiben.
Der
Entwurf des fünften Frauenförderplanes wurde hinsichtlich Inhalt und Aufbau
völlig neu konzipiert. Neben den statistischen Erfordernissen wurden
verschiedenste Handlungsfelder (z. B. Personalentwicklung, Ausbildung,
Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitsklima,
Verwaltungsmodernisierung und Controlling) aufgegriffen. Für jedes Handlungsfeld
werden konkrete Maßnahmen der Verwaltung festgelegt.
Ein
Entwurf des fünften Frauenförderplanes des Kreises Heinsberg (2014 - 2016) ist
der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügt. Der Bericht zum
vierten Frauenförderplan des Kreises Heinsberg wird als Tischvorlage
nachgereicht bzw. mit der Einladung zur Kreistagssitzung versandt.
Sowohl
der Bericht als auch der Entwurf des neuen Frauenförderplanes sind in
Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt worden.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung ihre Zustimmung erteilt.