Betreff
Fortschreibung des Frauenförderplanes des Kreises Heinsberg sowie Bericht zum vierten Frauenförderplan
Vorlage
0277/2014
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag verabschiedet den fünften Frauenförderplan des Kreises Heinsberg in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten Fassung. 


Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 09.11.1999 hat der Kreis Heinsberg einen Frauenförderplan zu erstellen. Der vierte Frauenförderplan des Kreises Heinsberg ist durch Beschluss des Kreistages vom 21.12.2010 in Kraft getreten. Er galt gemäß § 5a Abs. 1 LGG für eine Laufzeit von drei Jahren.

 

Nach Ablauf des Frauenförderplanes hat die Dienststelle einen Bericht über die Personal­entwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und den Frauenförderplan fortzuschreiben.

 

Der Entwurf des fünften Frauenförderplanes wurde hinsichtlich Inhalt und Aufbau völlig neu konzipiert. Neben den statistischen Erfordernissen wurden verschiedenste Handlungsfelder (z. B. Personalentwicklung, Ausbildung, Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitsklima, Verwaltungsmodernisierung und Controlling) aufgegriffen. Für jedes Hand­lungsfeld werden konkrete Maßnahmen der Verwaltung festgelegt. 

 

Ein Entwurf des fünften Frauenförderplanes des Kreises Heinsberg (2014 - 2016) ist der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügt. Der Bericht zum vierten Frauen­förderplan des Kreises Heinsberg wird als Tischvorlage nachgereicht bzw. mit der Einladung zur Kreistagssitzung versandt.

 

Sowohl der Bericht als auch der Entwurf des neuen Frauenförderplanes sind in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt worden.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben der Personalrat und die Schwerbe­hindertenvertretung ihre Zustimmung erteilt.