Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zwischen der Gemeinde Waldfeucht und dem Kreis Heinsberg
Vorlage
0050/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zwischen der Gemeinde Waldfeucht und dem Kreis Heinsberg abzuschließen.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Kreistages bedarf.   


Der Kreis Heinsberg arbeitet mit der Gemeinde Waldfeucht seit dem Jahr 2019 im Rahmen der Entgelt- und Besoldungsabrechnung interkommunal zusammen. Hierbei führt der Kreis für die Gemeinde Waldfeucht die Entgelt- und Besoldungsabrechnung durch. Seitens der Gemeinde Waldfeucht werden dem Kreis Heinsberg die anteiligen Personalkosten erstattet. Im Rahmen dieses Projekts wurden erste Erfahrungen zu Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der gemeinsamen Entgelt- und Besoldungsabrechnung gesammelt, welche folglich zu einer Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Gangelt und Selfkant sowie der Stadt Heinsberg geführt haben.

 

Mit den Gemeinden Gangelt und Selfkant sowie der Stadt Heinsberg wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) über die Zusammenarbeit geschlossen. Es ist jetzt beabsichtigt – auch vor dem Hintergrund der Umsatzsteuerpflicht der Leistung –, die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Waldfeucht ebenfalls durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auszugestalten.

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden der Gemeinde Waldfeucht dauerhaft Kosten für die Administration der Personalabrechnungssoftware LOGA der P&I AG sowie für das Datenhosting erspart bleiben. Darüber hinaus könnte die Dienstleistungsqualität und der Dienstleistungsumfang zu sinkenden Kosten aufgrund des Skalenvorteils verbessert werden. Die auf die Gemeinde Waldfeucht entfallenden Pflege- und Nutzungsgebühren würden im Rahmen der Vereinbarung vollständig an den Kreis Heinsberg erstattet. 

 

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde inhaltlich vorab mit der Gemeinde Waldfeucht abgestimmt und ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügt. Dieser bedarf der Zustimmung des Kreistages und des Rates der Gemeinde Waldfeucht.