Betreff
Kooperationsvereinbarung zum Förderprojekt "Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier"
Vorlage
0055/2023
Art
Beschlussvorlage/Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die den Erläuterungen beigefügte Kooperationsvereinbarung für das Projekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ zu unterzeichnen. 


Die Kooperationsvereinbarung für das Projekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ (Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus) soll eine verbindliche Grundlage für die Kooperation im Rahmen des oben genannten Förderprojekts schaffen. Sie soll die gemeinschaftliche Arbeit zur Vernetzung der vorhandenen und geplanten touristischen Projekte bestärken und intensivieren, sodass die geplante Umsetzungs- und Handlungsstrategie zu allen tourismusrelevanten Themenstellungen im Gesamtraum Rheinisches Revier gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Teilregionen bis zum Projektende am 17.02.2025 erarbeitet werden kann.

 

Projektträger ist der Rhein-Erft-Kreis, die Projektpartner sind der Vereinbarung zu entnehmen.

 

Die bewilligte Förderquote beträgt 90 % seitens des Bundes und 10 % seitens des Landes NRW, basierend auf den als förderfähig anerkannten Ausgaben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist demnach eine vollständige Finanzierung des Projekts aus Fördermitteln gesichert.

 

Falls darüber hinaus nicht als förderfähig anerkannte Ausgaben erforderlich sein sollten, wird mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung angestrebt, dass diese auf die Kooperationsparteien gleichermaßen aufgeteilt werden. In diesem Fall legen die Kooperationsparteien einstimmig fest, ob nicht förderfähige und welche der nicht förderfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln der Kooperationsparteien finanziert werden.

 

Etwaige Kosten könnten beispielsweise ein zusätzlicher Workshop oder eine Aufstockung der Eventbudgets aufgrund von Preissteigerungen o. Ä. sein.

 

Es ist zu betonen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine dieser zusätzlich anfallenden Maßnahmen angestrebt werden, da die voll­ständige Planung des Projekts bereits mit Beantragung der Fördermittel sorgfältig erarbeitet wurde.

 

Die inhaltliche Zuarbeit in diesem Projekt übernimmt für den Kreis Heinsberg die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für den Kreis Heinsberg (Bereich Heinsberger Land).