Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der im Jahr 2020 beschlossenen Museumskonzeption und der
entsprechenden Aktualisierung werden Betriebskostenzuschüsse – unter dem
Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch die jeweilige Stadt bzw.
Gemeinde – in Höhe von
1.500,00 € an die musealen Einrichtungen:
¾ Bauernmuseum Selfkant,
¾
Bergfried
Wassenberg,
¾
Besucherbergwerk
Schacht 3, Hückelhoven,
¾
Dokumentationszentrum
Glanzstoff, Heinsberg-Oberbruch,
¾
Historisches
Klassenzimmer Geilenkirchen-Immendorf,
¾
Kleinbahnmuseum
Selfkantbahn Gangelt-Schierwaldenrath,
¾
Korbmachermuseum
Hückelhoven-Hilfarth,
¾
Kulturelles
Zentrum Haus Hohenbusch, Erkelenz,
¾ Leo-Küppers-Haus
Wassenberg,
¾
Rheinisches
Feuerwehrmuseum Erkelenz,
¾
Schrofmühle
Wegberg-Rickelrath,
¾
Virtuelles
Museum der verlorenen Heimat Erkelenz,
und Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 750,00 € an
¾ Heimatmuseum Waldfeucht
und
¾
Museum
für Mineralien- und Bergbaufreunde Hückelhoven
bewilligt. Die Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.
Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Gewährung von Zuschüssen an museale
Einrichtungen im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der in der Sitzung des
Kreisausschusses am 23.06.2005 beschlossenen Museumskonzeption, die im
5-jährigen Rhythmus bearbeitet und fortgeschrieben wird. Auf Vorschlag des
Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus hat der Kreisausschuss in
seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, dass in den Folgejahren bis zum Jahr
2025 eine Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen der musealen Einrichtungen
im Kreis Heinsberg auf der Grundlage der Museumskonzeption 2020 erfolgt. In
dieser Konzeption ist im Rahmen eines gewichteten Punkteschemas eine Bewertung
der musealen Einrichtungen unter Berücksichtigung festgelegter
museumsfachlicher Kriterien vorgenommen worden. Nach diesen Förderkriterien
steht die Bezuschussung der musealen Einrichtungen in Abhängigkeit der erreichten
Punkte. Dabei gelten für die Bewilligung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse
– unter Berücksichtigung der durch den Kreisausschuss am 13.12.2016
beschlossenen Erhöhungen – folgende Abstufungen:
1.500,00 € bei Erreichen einer
Gesamtbewertung von 65 – 90 Punkten,
750,00 € bei Erreichen einer Gesamtbewertung von 57 – 64 Punkten.
Bei einer Gesamtbewertung von weniger als 57 Punkten kommt die
Bewilligung eines Betriebskostenzuschusses nicht in Betracht.
Ein besonders wichtiges Kriterium für die Förderung musealer
Einrichtungen durch den Kreis Heinsberg ist die finanzielle Unterstützung durch
die jeweilige Stadt/Gemeinde. Nur wenn auch von dieser Seite die Unterstützung
und damit die Wertschätzung der Museumsarbeit gewährleistet ist, kann eine
Förderung durch den Kreis Heinsberg erfolgen.